Kundmachung der Bundesministerin für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens
Im Titel der BGBl. III Nr. 169/2008 findet sich folgende Fußnote:
Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. II Nr. 458/2008.
Im Titel der BGBl. III Nr. 169/2008 findet sich folgende Fußnote:
Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. II Nr. 458/2008.
Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2007, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Schweizerische Eidgenossenschaft mit 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt ist. Insofern diese Bestimmungen die Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen regeln, gelten sie für Luftgrenzen mit Wirkung vom 29. März 2009 als in Kraft gesetzt.
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