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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Bildungsstandards im Schulwesen

Geltender Text a fecha 2012-05-30

Abkürzung

BiStV

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2008, wird verordnet:

Abkürzung

BiStV

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung legt in der Anlage für die nachstehend genannten Pflichtgegenstände Bildungsstandards für die 4. Schulstufe der Volksschule sowie für die 8. Schulstufe der Volksschuloberstufe, der Hauptschule und der allgemein bildenden höheren Schule fest:

1.

Volksschule, 4. Schulstufe: Deutsch/Lesen/Schreiben, Mathematik;

2.

Volksschuloberstufe, Hauptschule und allgemein bildende höhere Schule, jeweils 8. Schulstufe: Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch), Mathematik.

Abkürzung

BiStV

Geltungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung legt in der Anlage für die nachstehend genannten Pflichtgegenstände Bildungsstandards für die 4. Schulstufe der Volksschule sowie für die 8. Schulstufe der Volksschuloberstufe, der Hauptschule und der allgemein bildenden höheren Schule fest:

1.

Volksschule, 4. Schulstufe: Deutsch/Lesen/Schreiben, Mathematik;

2.

Volksschuloberstufe, Hauptschule und allgemein bildende höhere Schule, jeweils 8. Schulstufe: Deutsch, (Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch) , Mathematik.

(2) § 3 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung findet hinsichtlich

1.

Schülerinnen und Schülern mit Körper- oder Sinnesbehinderung oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie

2.

außerordentlicher Schülerinnen und Schüler gemäß § 4 des Schulunterrichtsgesetzes

unter besonderer Bedachtnahme auf die konkrete Behinderung sowie auf die außerordentliche Schülereigenschaft (insbesondere die Kenntnisse der Unterrichtssprache) Anwendung.

(3) § 3 Abs. 4 und § 4 dieser Verordnung sind auf Schülerinnen und Schüler gemäß Abs. 2 Z 2 jedenfalls nicht anzuwenden. Auf Schülerinnen und Schüler gemäß Abs. 2 Z 1 sind die genannten Bestimmungen dann nicht anzuwenden, wenn sie im betreffenden Pflichtgegenstand

1.

in der 4. oder 8. Schulstufe nach dem Lehrplan der Sonderschule oder nach dem Lehrplan einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet wurden oder

2.

selbst mit allenfalls im Unterricht zur Verfügung stehenden Unterrichts- oder Hilfsmittel unter den vorgegebenen Testbedingungen die gestellten Aufgaben voraussichtlich nicht lösen können.

Abkürzung

BiStV

Begriffsbestimmungen

§ 2. Im Sinne dieser Verordnung sind

1.

„Bildungsstandards“ konkret formulierte Lernergebnisse in den einzelnen oder den in fachlichem Zusammenhang stehenden Pflichtgegenständen, die sich aus den Lehrplänen der in § 1 genannten Schularten und Schulstufen ableiten lassen. Diese Lernergebnisse basieren auf grundlegenden Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der jeweiligen Schulstufe in der Regel verfügen sollen;

2.

„Kompetenzen“ längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, die von Lernenden entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen;

3.

„grundlegende Kompetenzen“ solche, die wesentliche inhaltliche Bereiche eines Gegenstandes abdecken und somit für den Aufbau von Kompetenzen, deren nachhaltiger Erwerb für die weitere schulische und berufliche Bildung von zentraler Bedeutung ist, maßgeblich sind;

4.

„Kompetenzmodelle“ prozessorientierte Modellvorstellungen über den Erwerb von fachbezogenen oder fächerübergreifenden Kompetenzen. Sie strukturieren Bildungsstandards innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes und stützen sich dabei auf fachdidaktische sowie fachsystematische Gesichtspunkte;

5.

„Kompetenzbereiche“ fertigkeitsbezogene Teilbereiche des Kompetenzmodells.

Abkürzung

BiStV

Funktionen der Bildungsstandards

§ 3. (1) Bildungsstandards sollen Aufschlüsse über den Erfolg des Unterrichts und über Entwicklungspotentiale des österreichischen Schulwesens liefern. Darüber hinaus sollen sie

1.

eine nachhaltige Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht bewirken,

2.

durch konkrete Vergleichsmaßstäbe die bestmögliche Diagnostik als Grundlage für individuelle Förderung sicher stellen und

3.

wesentlich zur Qualitätsentwicklung in der Schule beitragen.

(2) Zum Zweck der nachhaltigen Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht haben die Lehrerinnen und Lehrer den systematischen Aufbau der zu vermittelnden Kompetenzen und die auf diese bezogenen Bildungsstandards bei der Planung und Gestaltung ihrer Unterrichtsarbeit zu berücksichtigen (Orientierungsfunktion gemäß Abs. 1 Z 1).

(3) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind in allen Schulstufen unter Zugrundelegung der Bildungsstandards für die 4. bzw. für die 8. Schulstufe besonders zu beobachten und zu analysieren. Auf der Basis des diagnostischen Vergleiches von zu erlangenden und individuell erworbenen Kompetenzen ist eine bestmögliche individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen (Förderungsfunktion gemäß Abs. 1 Z 2).

(4) Durch periodische Standardüberprüfungen sind die von den Schülerinnen und Schülern bis zur 4. bzw. zur 8. Schulstufe erworbenen Kompetenzen objektiv festzustellen und mit den angestrebten Lernergebnissen zu vergleichen. Standardüberprüfungen sind auf Anordnung der Schulbehörden für die 8. Schulstufe ab dem Schuljahr 2011/12 und für die 4. Schulstufe ab dem Schuljahr 2012/13 durchzuführen und deren Auswertungen sind den Schulen rückzumelden. Die Auswertungen der Standardüberprüfung und deren Rückmeldungen haben so zu erfolgen, dass sie für Zwecke der Qualitätsentwicklung an den Schulen herangezogen werden können. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung sind zu dokumentieren und periodisch zu evaluieren (Evaluationsfunktion gemäß Abs. 1 Z 3).

Abkürzung

BiStV

Inkrafttreten

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Abkürzung

BiStV

Standardüberprüfungen

§ 4. (1) An öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen der in § 1 genannten Schularten sind hinsichtlich der in § 1 Z 1 und 2 genannten Pflichtgegenstände und Schulstufen im Abstand von drei Jahren Standardüberprüfungen durchzuführen.

(2) Bei den Standardüberprüfungen ist durch validierte Aufgabenstellungen der Grad der Kompetenzerreichung durch die Schülerinnen und Schüler zu messen. Die gestellten Aufgaben müssen sich aus den Bildungsstandards ableiten lassen. Sie sind so zu wählen, dass die individuellen Testergebnisse, nachdem sie zu den Bildungsstandards in Relation gesetzt wurden, Aufschluss über den nachhaltigen Erwerb von Kompetenzen ermöglichen.

(3) Als Verfahren der Standardüberprüfung kommen

1.

Tests mit schriftlich zu lösenden Aufgaben in den sprachlichen und mathematischen Gegenständen sowie

2.

Befragungen mit mündlich zu lösenden Aufgaben in den sprachlichen Gegenständen

in Betracht.

(4) Die Auswertungen der Standardüberprüfungen haben so zu erfolgen, dass auf deren Basis Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung bundesweit, landesweit und schulbezogen erfolgen können. Die individuellen Ergebnisse der Standardüberprüfung dürfen nicht auf eine bestimmte Schülerin oder auf einen bestimmten Schüler zurückgeführt werden können, außer durch diese oder diesen selbst.

(5) Die Bestimmungen über die Leistungsfeststellungen und -beurteilungen bleiben von dieser Verordnung unberührt.

Abkürzung

BiStV

Inkrafttreten

§ 5. (1) (Anm.: Tritt mit 1.9.2011 in Kraft.)

(2) § 1, die Paragraphenbezeichnung des § 5, die Absatzbezeichnung des § 5 Abs. 1 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 282/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.

Abkürzung

BiStV

Inkrafttreten

§ 5. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(2) § 1, die Paragraphenbezeichnung des § 5, die Absatzbezeichnung des § 5 Abs. 1 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 282/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.

Abkürzung

BiStV

Inkrafttreten

§ 5. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(2) § 1, die Paragraphenbezeichnung des § 5, die Absatzbezeichnung des § 5 Abs. 1 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 282/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Z 2 sowie die Überschrift zum 2. Teil der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 185/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

Abkürzung

BiStV

Anlage

Bildungsstandards und Kompetenzmodelle

Bildungsstandards legen konkrete Lernergebnisse fest. Diese Lernergebnisse basieren auf grundlegenden Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler am Ende einer bestimmten Schulstufe verfügen sollen. Die Kompetenzen beziehen sich auf ein aus dem jeweiligen Lehrplan abgeleitetes fachbezogenes bzw. fächerübergreifendes Kompetenzmodell und decken die gesamte inhaltliche Breite des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der in fachlichem Zusammenhang stehenden Unterrichtsgegenstände ab.

Kompetenzmodelle strukturieren die Bildungsstandards innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes. Von den möglichen Gliederungsebenen werden in den folgenden Bestimmungen zwei angesprochen:

1.

Teil

4.

Schulstufe der Volksschule

1.

Abschnitt

Deutsch, Lesen, Schreiben

Kompetenzbereich: Hören, Sprechen und miteinander Reden

Verständlich erzählen und anderen verstehend zuhören

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Informationen einholen und sie an andere weitergeben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

In verschiedenen Situationen sprachlich angemessen handeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

In Gesprächen Techniken und Regeln anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachfähigkeiten erweitern und an der Standardsprache orientiert sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Deutlich und ausdrucksvoll sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Lesen - Umgang mit Texten und Medien

Die Lesemotivation bzw. das Leseinteresse festigen und vertiefen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Über eine altersadäquate Lesefertigkeit und ein entsprechendes Leseverständnis verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Den Inhalt von Texten mit Hilfe von Arbeitstechniken und Lesestrategien erschließen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Das Textverständnis klären und über den Sinn von Texten sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Verschiedene Texte gestaltend oder handelnd umsetzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Formale und sprachliche Gegebenheiten in Texten erkennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Literarische Angebote und Medien aktiv nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Verfassen von Texten

Für das Verfassen von Texten entsprechende Schreibanlässe nutzen; Texte planen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte der Schreibabsicht entsprechend verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte strukturiert und für Leserinnen bzw. Leser verständlich verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Beim Verfassen von Texten sprachliche Mittel bewusst einsetzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte überprüfen, überarbeiten und berichtigen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Rechtschreiben

Einen begrenzten Wortschatz normgerecht schreiben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Regelungen für normgerechtes Schreiben kennen und anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Für normgerechtes Schreiben Rechtschreibstrategien und Arbeitstechniken anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzbereich: Einsicht in Sprache durch Sprachbetrachtung

Sprachliche Verständigung klären

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Möglichkeiten der Wortbildung für sprachliche Einsichten nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Über Einsichten in die Funktionen von Wort und Satz verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sprachen feststellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

2.

Abschnitt

Mathematik

Allgemeine mathematische Kompetenzen

Kompetenzbereich: Modellieren

Eine Sachsituation in ein mathematisches Modell (Terme und Gleichungen) übertragen, dieses lösen und auf die Ausgangssituation beziehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Ein mathematisches Modell in eine Sachsituation übertragen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können zu Termen und Gleichungen Sachaufgaben erstellen.

Kompetenzbereich: Operieren

Mathematische Abläufe durchführen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Mit Tabellen und Grafiken arbeiten

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Kommunizieren

Mathematische Sachverhalte verbalisieren und begründen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Mathematische Sachverhalte in unterschiedlichen Repräsentationsformen darstellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Problemlösen

Mathematisch relevante Fragen stellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können ein innermathematisches Problem erkennen und dazu relevante Fragen stellen.

Lösungsstrategien (er)finden und nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Inhaltliche mathematische Kompetenzen

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Zahlen

Zahldarstellungen und -beziehungen verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen runden und Anzahlen schätzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Das Wesen der Bruchzahl verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Operationen

Die vier Grundrechnungsarten und ihre Zusammenhänge verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Mündliches Rechnen sicher beherrschen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Schriftliche Rechenverfahren beherrschen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Größen

Größenvorstellungen besitzen und Einheiten kennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Größen messen und schätzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Mit Größen operieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Ebene und Raum

Geometrische Figuren erkennen, benennen und darstellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Beziehungen bei geometrischen Figuren erkennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Mit geometrischen Figuren operieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Flächeninhalt ermitteln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

2.

Teil

8.

Schulstufe der Volksschuloberstufe, der Hauptschule und der allgemein bildenden höheren Schule

1.

Abschnitt

Deutsch

Kompetenzbereich: Zuhören und Sprechen

Durch Zuhören gesprochene Texte (auch medial vermittelt) verstehen, an private und öffentliche Kommunikationssituationen angepasste Gespräche führen und mündliche Präsentationen durchführen.

Altersgemäße mündliche Texte im direkten persönlichen Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Gespräche führen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Inhalte mündlich präsentieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Lesen

Ausgehend von grundlegenden Lesefertigkeiten literarische Texte, Sachtexte, nichtlineare Texte (Tabellen, Diagramme) und Bild-Text-Kombinationen in unterschiedlicher medialer Form inhaltlich und formal erfassen und reflektieren.

Ein allgemeines Verständnis des Textes entwickeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Explizite Informationen ermitteln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Eine textbezogene Interpretation entwickeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Den Inhalt des Textes reflektieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Schreiben

Unterschiedliche Texte formal und inhaltlich richtig verfassen; Gehörtes, Gelesenes, Erfahrenes schriftlich umsetzen; elektronische Textmedien nutzen.

Texte planen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Texte verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte überarbeiten

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Sprachbewusstsein

Einsicht gewinnen in Struktur, Normen und Funktion der Sprache als Voraussetzung für Textverstehen, wirkungsvollen Sprachgebrauch und gelungene mündliche und schriftliche Kommunikation unter Berücksichtigung des Sprachstandes von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Text- und Satzstrukturen kennen und anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Wortarten und Wortstrukturen kennen und anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Über einen differenzierten Wortschatz verfügen und sprachliche Ausdrucksmittel situationsgerecht anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Über Rechtschreibbewusstsein verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

2.

Abschnitt

Lebende Fremdsprache (Englisch)

Kompetenzbereich: Hören

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Lesen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: An Gesprächen Teilnehmen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Zusammenhängend Sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Schreiben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

3.

Abschnitt

Mathematik

Das Kompetenzmodell für Mathematik auf der 8. Schulstufe legt „Inhaltsbereiche“ fest, wobei die jeweiligen Anforderungen durch bestimmte, in „Handlungsbereichen“ dargelegte Tätigkeiten konkretisiert werden. Der „Komplexitätsbereich“ beschreibt Art und Grad der erforderlichen Vernetzung.

Handlungsbereich: „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Abkürzung

BiStV

Anlage

Bildungsstandards und Kompetenzmodelle

Bildungsstandards legen konkrete Lernergebnisse fest. Diese Lernergebnisse basieren auf grundlegenden Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler am Ende einer bestimmten Schulstufe verfügen sollen. Die Kompetenzen beziehen sich auf ein aus dem jeweiligen Lehrplan abgeleitetes fachbezogenes bzw. fächerübergreifendes Kompetenzmodell und decken die gesamte inhaltliche Breite des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der in fachlichem Zusammenhang stehenden Unterrichtsgegenstände ab.

Kompetenzmodelle strukturieren die Bildungsstandards innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes. Von den möglichen Gliederungsebenen werden in den folgenden Bestimmungen zwei angesprochen:

1.

Teil

4.

Schulstufe der Volksschule

1.

Abschnitt

Deutsch, Lesen, Schreiben

Kompetenzbereich: Hören, Sprechen und miteinander Reden

Verständlich erzählen und anderen verstehend zuhören

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Informationen einholen und sie an andere weitergeben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

In verschiedenen Situationen sprachlich angemessen handeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

In Gesprächen Techniken und Regeln anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Sprachfähigkeiten erweitern und an der Standardsprache orientiert sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Deutlich und ausdrucksvoll sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Lesen - Umgang mit Texten und Medien

Die Lesemotivation bzw. das Leseinteresse festigen und vertiefen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Über eine altersadäquate Lesefertigkeit und ein entsprechendes Leseverständnis verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Den Inhalt von Texten mit Hilfe von Arbeitstechniken und Lesestrategien erschließen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Das Textverständnis klären und über den Sinn von Texten sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Verschiedene Texte gestaltend oder handelnd umsetzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Formale und sprachliche Gegebenheiten in Texten erkennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Literarische Angebote und Medien aktiv nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Verfassen von Texten

Für das Verfassen von Texten entsprechende Schreibanlässe nutzen; Texte planen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte der Schreibabsicht entsprechend verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte strukturiert und für Leserinnen bzw. Leser verständlich verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Beim Verfassen von Texten sprachliche Mittel bewusst einsetzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte überprüfen, überarbeiten und berichtigen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Rechtschreiben

Einen begrenzten Wortschatz normgerecht schreiben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Regelungen für normgerechtes Schreiben kennen und anwenden Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Für normgerechtes Schreiben Rechtschreibstrategien und Arbeitstechniken anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzbereich: Einsicht in Sprache durch Sprachbetrachtung

Sprachliche Verständigung klären

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Möglichkeiten der Wortbildung für sprachliche Einsichten nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Über Einsichten in die Funktionen von Wort und Satz verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sprachen feststellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

2.

Abschnitt

Mathematik

Allgemeine mathematische Kompetenzen

Kompetenzbereich: Modellieren

Eine Sachsituation in ein mathematisches Modell (Terme und Gleichungen) übertragen, dieses lösen und auf die Ausgangssituation beziehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Ein mathematisches Modell in eine Sachsituation übertragen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können zu Termen und Gleichungen Sachaufgaben erstellen.

Kompetenzbereich: Operieren

Mathematische Abläufe durchführen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Mit Tabellen und Grafiken arbeiten

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Kommunizieren

Mathematische Sachverhalte verbalisieren und begründen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Mathematische Sachverhalte in unterschiedlichen Repräsentationsformen darstellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Problemlösen

Mathematisch relevante Fragen stellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können ein innermathematisches Problem erkennen und dazu relevante Fragen stellen.

Lösungsstrategien (er)finden und nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Inhaltliche mathematische Kompetenzen

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Zahlen

Zahldarstellungen und -beziehungen verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen runden und Anzahlen schätzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Das Wesen der Bruchzahl verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Operationen

Die vier Grundrechnungsarten und ihre Zusammenhänge verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Mündliches Rechnen sicher beherrschen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Schriftliche Rechenverfahren beherrschen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Größen

Größenvorstellungen besitzen und Einheiten kennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Größen messen und schätzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Mit Größen operieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Ebene und Raum

Geometrische Figuren erkennen, benennen und darstellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Beziehungen bei geometrischen Figuren erkennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Mit geometrischen Figuren operieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Flächeninhalt ermitteln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

2.

Teil

8.

Schulstufe der Volksschuloberstufe, der Hauptschule und der allgemein bildenden höheren Schule

1.

Abschnitt

Deutsch

Kompetenzbereich: Zuhören und Sprechen

Durch Zuhören gesprochene Texte (auch medial vermittelt) verstehen, an private und öffentliche Kommunikationssituationen angepasste Gespräche führen und mündliche Präsentationen durchführen.

Altersgemäße mündliche Texte im direkten persönlichen Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Gespräche führen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Inhalte mündlich präsentieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Lesen

Ausgehend von grundlegenden Lesefertigkeiten literarische Texte, Sachtexte, nichtlineare Texte (Tabellen, Diagramme) und Bild-Text-Kombinationen in unterschiedlicher medialer Form inhaltlich und formal erfassen und reflektieren.

Ein allgemeines Verständnis des Textes entwickeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Explizite Informationen ermitteln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Eine textbezogene Interpretation entwickeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Den Inhalt des Textes reflektieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Schreiben

Unterschiedliche Texte formal und inhaltlich richtig verfassen; Gehörtes, Gelesenes, Erfahrenes schriftlich umsetzen; elektronische Textmedien nutzen.

Texte planen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Texte verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte überarbeiten

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Sprachbewusstsein

Einsicht gewinnen in Struktur, Normen und Funktion der Sprache als Voraussetzung für Textverstehen, wirkungsvollen Sprachgebrauch und gelungene mündliche und schriftliche Kommunikation unter Berücksichtigung des Sprachstandes von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Text- und Satzstrukturen kennen und anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Wortarten und Wortstrukturen kennen und anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Über einen differenzierten Wortschatz verfügen und sprachliche Ausdrucksmittel situationsgerecht anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

Über Rechtschreibbewusstsein verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

2.

Abschnitt

(Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch)

Kompetenzbereich: Hören

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Lesen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: An Gesprächen Teilnehmen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Zusammenhängend Sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Kompetenzbereich: Schreiben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

3.

Abschnitt

Mathematik

Das Kompetenzmodell für Mathematik auf der 8. Schulstufe legt „Inhaltsbereiche“ fest, wobei die jeweiligen Anforderungen durch bestimmte, in „Handlungsbereichen“ dargelegte Tätigkeiten konkretisiert werden. Der „Komplexitätsbereich“ beschreibt Art und Grad der erforderlichen Vernetzung.

Handlungsbereich: „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können