Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Aufhebung des § 9b RL-BA 1977 und des Statuts der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2008, G 15/08-12, V 304, 305/08-12, dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 24. Dezember 2008,
§ 9b der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter 1977 (RL-BA 1977), kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28. September 1999 bzw. 27. September 2001, sowie
das Statut der Treuhand-Revision der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, in der 10. Revisionsfassung vom 17. Februar 2005,
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