Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend über eine Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2009-01-24
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2008, wird verordnet:

Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee werden in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.

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