Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der Organisation POTA e.V. zur Zertifizierung von Managementsystemen
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes - AkkG, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:
§ 1. Die Organisation POTA e.V. mit Sitz in 6370 Kitzbühel, Hornweg 31, wird als Stelle, die Managementsysteme zertifiziert (gemäß ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17021), akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Managementsystemen im Geltungsbereich der EU-Richtlinie 95/16/EG in der geltenden Fassung in Österreich umgesetzt durch Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008, BGBl. II Nr. 274/2008 i. d.g.F.
Produkt/Produktgruppe Konformitätsbewertungsverfahren
Sicherheitsbauteile Anhang IX
Aufzüge Anhang XIII
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
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