Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der Organisation VB-Cert zur Zertifizierung von Produkten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2009-05-01
Status Aufgehoben · 2011-05-26
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes – AkkG, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:

§ 1. Der VB-Cert Verein zur Förderung einheitlicher Standards im Vorbeugenden Brandschutz mit Sitz in 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/A/2.OG, wird als Stelle, die Produkte gemäß ÖNORM EN 45011 zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von folgenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen:

1.

DIN 14675: Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb (Achtung: gilt in Verbindung mit DIN EN 54 Reihe und DIN VDE 0833-2), mit der Einschränkung auf Pkt. 4.2 und Anhang L, (ohne schriftliche Prüfung gem. L.3)

2.

Brandmeldesysteme (OENORM F 3000)

3.

Brandfallsteuersysteme (OENORM F 3001)

4.

Brandmelde-Einsatzleitsysteme (OENORM F 3003)

5.

Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen - Feuerwehr-Bedienfeld - Abmessungen, Anforderungen, Prüfbestimmungen (OENORM F 3031)

6.

OENORM F 3071: Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Gaslöschanlagen, mit der Einschränkung auf Abschnitt 5 und Anhang C

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

§ 4. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Organisation VB-Cert zur Zertifizierung von Produkten, BGBl. II Nr. 115/2006, außer Kraft.

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