Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) sowie Änderungen von Bekanntmachungen in Verordnungen über die Lehrpläne der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen), der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2009-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2009 bekannt gemacht.

jahrgangs- bzw. klassenweise aufsteigendes Außerkrafttreten (vgl. § 2 Z 5, BGBl. II Nr. 395/2019)

Anlage

Lehrplan Evangelische Religion an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen)

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Evangelische Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) hat als Ausgangspunkt die Erfahrungen konkreter Religion und die ihr zugrundeliegenden Lebens- und Kulturformen. Religion enthält individuelle, soziale und spirituelle Räume, die durch Kommunikation und Teilhabe belebt werden.

Das Unterrichtsfach „Evangelische Religion“ sichert durch dialogische Lernprozesse die Erhaltung und Weiterentwicklung dieser Räume, insbesondere in der Begegnung mit biblischer und kirchlicher Verkündigung.

Der Religionsunterricht versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, aktuelle religiöse Wirklichkeit zu verstehen und an ihr bewahrend und verändernd teilzuhaben. Wesentlich ist die handlungsorientierte Befähigung der Schülerinnen und Schüler, im Rahmen von Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung und christlichem Glauben im Lebenskontext „Religion“ persönlich Entscheidungen zu treffen. Daher ist Religionsunterricht nur im Zusammenhang mit subjektiver Relevanzerfahrung denkbar.

Diese wird im Hinblick auf folgende Kompetenzen angestrebt:

A) Mein Leben bewusster machen

Der Religionsunterricht lädt ein, mich selbst besser wahrzunehmen, meine Möglichkeiten, Fähigkeiten und Grenzen genauer zu erkennen und mich authentisch und bewusst auszudrücken.

B) Meine Beziehungen gestalten

Der Religionsunterricht lädt ein, die Vielfalt meiner Beziehungen zu sehen, sie eigenständig zu deuten und verantwortlich mitzugestalten.

C) Mich der Welt stellen

Der Religionsunterricht lädt ein, andere Lebenswirklichkeiten wahrzunehmen, ihre Gegebenheiten zu reflektieren und meine eigene Haltung zu entwickeln, die ich begründen kann.

D) Meine Lebenswiderfahrnisse deuten

Der Religionsunterricht lädt ein, einschneidende Lebenserfahrungen anzusprechen, sie auf ihren Sinn zu befragen und meine Antworten zu suchen.

E) Mich begründet positionieren

Der Religionsunterricht lädt ein, mich dem Gegenwartsgeschehen zu öffnen, es kritisch zu hinterfragen und begründet Stellung zu nehmen.

F) Mich auf Gott beziehen

Der Religionsunterricht lädt ein, nach Gott zu fragen, die Vorstellungen von Gott zu reflektieren und einen Ausdruck meiner Gottesbeziehung zu finden.

G) Meinen Glauben zum Ausdruck bringen

Der Religionsunterricht lädt ein, Grundformen religiöser Praxis kennen zu lernen, ihr Anliegen zu verstehen und sie exemplarisch in meinem Leben umzusetzen.

H) Mich in die Gemeinschaft einbringen

Der Religionsunterricht lädt ein, mich und andere als Teil der Gemeinschaft zu begreifen und meine Möglichkeiten verantwortlichen Handelns zu entdecken und wahrzunehmen.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff besteht aus folgenden verpflichtenden Kernthemen:

a)

Mein Leben bewusster machen

– Identität: Geschöpflichkeit, Stärken – Schwächen, Selbst- und Fremdbild, Mann – Frau

– Selbstwert und Sucht

b)

Meine Beziehungen gestalten

– Kommunikation und Konflikte

– Familie, Freundschaft, Partnerschaft, Sexualität

c)

Mich der Welt stellen

– Das Fremde: Rassismus, Minderheiten, Antisemitismus

– Religiöse Formen: Civil-Religion, Jugendkulturen, Okkultismus, Sekten

d)

Meine Lebenswiderfahrnisse deuten

– Tod und Jenseitsvorstellungen

– Leid, Katastrophen, Theodizeefrage

– Gut – Böse, Schuld – Vergebung

e)

Mich begründet positionieren

– Biblische Weisung, Gebote, Menschenrechte

– Grundlagen der Ethik

– Angewandte Ethik: Wirtschafts-, Medien-, Medizinische und Umweltethik

– Schultypenspezifische Schwerpunktsetzung

f)

Mich auf Gott beziehen

– Gott: Bild, Erkenntnis, Kritik

– Jesus von Nazareth – Jesus der Christus

– Bibel: Gottesbegegnung und Gottesoffenbarung

– Reformation, Rechtfertigung

g)

Meinen Glauben zum Ausdruck bringen

– Ausdrucksformen des Glaubens: Gebet, Gottesdienst, Diakonie

– Evangelisch in Österreich

– Interkonfessioneller und interreligiöser Dialog: Ökumene und Weltreligionen

h)

Mich in die Gemeinschaft einbring en

– Verantwortung: Gewissen, Zivilcourage, Entwicklungszusammenarbeit

– Religionen, Staat und Politik

– Zukunftsentwürfe, Utopien und Apokalypsen

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan baut auf den Erwerb von Kompetenzen auf. Damit wird als entscheidend angesehen, was die Schülerinnen und Schüler am Ende längerer Lerneinheiten gelernt haben („output“- oder Ergebnisorientierung). Dieser Lernertrag soll für die eigene Lebensführung und das berufliche Handeln nutzbar sein. Die Wege zu diesem Lernertrag sind weitgehend freigegeben; entscheidend sind die Möglichkeiten der konkreten Unterrichtsgruppe und der Lehrperson.

Die Kompetenzen A-H benennen den Ertrag des Lernens für den Lernenden. Sie konzentrieren sich darauf, was religiöse Orientierung in evangelischer Lesart ausmacht.

Kompetenzorientierter Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wird

a)

sich problemorientiert mit religiösen Schlüsselfragen auseinandersetzen (kognitive Zielsetzung);

b)

die Eigenaktivitäten der Lernenden und die Nachhaltigkeit des Unterrichts fördern (Erwerb von Fertigkeiten und Fähigkeiten);

c)

auf die Unterrichtskultur achten (Begegnung, Simulation, Übung, Präsentation);

d)

nachvollziehbar nachweisen können, was er für die Lernenden und ihre Ausbildung leistet und

e)

um die Begrenztheit aller lehrplandefinierter Modelle wissen und die Unverfügbarkeit von Werteerwerb, Glaubensentwicklung und spiritueller Empfindung respektieren.

Die unter dem Kerncurriculum ausgewiesenen Themen a) bis h) sind verbindlich.

Der Evangelische Religionsunterricht wird an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen oft schulstufen-, schulart- und auch schulübergreifend geführt. Auswahl, Zeitpunkt und Reihenfolge der Themen liegen in diesen Fällen in der Verantwortung der Lehrperson. Die jahrgangsbezogene Zuordnung ist bezüglich Stimmigkeit und Vollständigkeit der eigenen Auswahl zu beachten.

Die fachspezifischen Besonderheiten, wie sie im Lehrplan der Sekundarstufe I (BGBl. II/2002/201) ausgewiesen werden, sind weiterhin zu berücksichtigen.

Jahrgangsverteilung:

Drei bzw. vier Schulstufen Fünf Schulstufen
1. Schulstufe •Identität •Kommunikation und Konflikte •Tod •Angewandte Ethik •Bibel •Ausdrucksformen •Verantwortung 1. Schulstufe •Identität •Familie, ... •Tod •Angewandte Ethik •Bibel •Ausdrucksformen •Verantwortung
2. Schulstufe •Selbstwert und Sucht •Familie, … •10 Gebote •Angewandte Ethik •Jesus •Verantwortung •Zukunft 2. Schulstufe •Selbstwert und Sucht •Religiöse Formen •10 Gebote •Angewandte Ethik •Jesus •Interkonfessioneller, interreligiöserDialog •Verantwortung
3. /4. Schulstufe •Das Fremde •Gut und Böse •Angewandte Ethik •Gott •Evangelisch in Österreich •Verantwortung •Religiöse Formen •Angewandte Ethik •Reformation •Interkonfessioneller, interreligiöserDialog •Verantwortung •Religionen, Staat, Politik 3. Schulstufe •Kommunikation und Konflikte •Tod •Gut und Böse •Grundlagen der Ethik •Angewandte Ethik •Verantwortung •Religionen, Staat, Politik
4. Schulstufe •Das Fremde •Angewandte Ethik •Reformation •Ausdrucksformen •Evangelisch in Österreich •Verantwortung •Zukunft
5. Schulstufe •Familie, … •Leid •Angewandte Ethik •Gott •Interkonfessioneller, interreligiöserDialog •Verantwortung

Ein- und zweijährige Fachschulen, Sonderformen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, an denen nicht im Ausmaß von drei, vier oder fünf Jahren unterrichtet wird, einschließlich der Formen für Berufstätige:

Themenbereiche aus jeder Kompetenz A-H sollen einer der Schulart und der Schulform entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden.

jahrgangs- bzw. klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 2 Z 5, BGBl. II Nr. 395/2019)

Anlage

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik), einschließlich deren Sonderformen sowie an der Polytechnischen Schule und an Berufsschulen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten, beruflichen und schulischen Leben anbieten.

Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen im beruflichen Kontext lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.

Religiöser Kompetenzerwerb schließt an das Verständnis von Kompetenzorientierung in der beruflichen Bildung. Darüber hinaus gibt es im berufsbildenden Schulwesen spezifische Schularten und Ausbildungsgänge, in denen der religiöse Kompetenzerwerb explizit zum Berufsbild gehört.

Kompetenzmodell

Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:

– Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)

– Verstehen und deuten (Kognition)

– Gestalten und handeln (Performanz)

– Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)

– Teilhaben und entscheiden (Partizipation)

Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:

– Menschen und ihre Lebensorientierung

– Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

– Religion in Gesellschaft und Kultur

– Religiöse und weltanschauliche Vielfalt

Grundkompetenzen

Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:

– Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen

– Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten

– Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen

– Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten

– Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren

– Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln

Didaktische Grundsätze

1.

Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.

2.

Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

3.

Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.

4.

Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrer*innen werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.

Zentrales fachliches Konzept

Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen, ethischen und beruflichen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.

Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe

Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.

Anwendungsbereiche

In Verantwortung der Lehrkräfte liegt es, die Ausbildungsschwerpunkte dieses vielfältig gegliederten Schulwesens und die schulspezifischen Schwerpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist je nach Anzahl der in der jeweiligen Schulart vorgesehenen Schuljahre eine sinnvolle Auswahl zu treffen. Folgende Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.

Lehrstoff

1.

Jahrgang bzw. 1. Klasse:

Semester 1 und 2:

– Ich und meine Beziehungen

– Leben und Botschaft Jesu

– Reformation: Geschichtliche Persönlichkeiten und Vorbilder; Rechtfertigungslehre damals und heute

– Basiswissen Bibel

– Weltreligionen: Islam

– Umgang mit Verschiedenartigkeiten in Religion und Gesellschaft

– Diakonie

– Bewahrung der Schöpfung

2.

Jahrgang bzw. 2. Klasse:

Semester 3:

– Gewalt und Gewaltfreiheit

– Gerechtigkeitsverständnisse

– Weltreligionen: Judentum

– Kirchen im Nationalsozialismus

Semester 4:

– Protestantismus in Österreich

– Christliche Feste und Rituale

– Ökumene

– Der Mensch in seiner Geschöpflichkeit

3.

Jahrgang bzw. 3. Klasse:

Semester 5:

– Gewissen und Gewissenskonflikte anhand von Biographien

– Evangelische Kirchen in Österreich

– Arbeit, Arbeitslosigkeit, Freizeit

Semester 6:

– Weltreligionen: Buddhismus

– Sterben, Tod und Auferstehungshoffnung

– Gelingendes Leben: Träume und Sinnsuche

– Religiöse Sondergemeinschaften und Weltanschauungen

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