Verordnung des Bundeskanzlers über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel bei der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB – Flexibilisierungsverordnung 2009)
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes - BHG, BGBl Nr 213/1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl I Nr 20/2008, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1. Die Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG zur Anwendung gelangt, ist die Betriebsstätte der Verwaltungsakademie des Bundes (Schloss Laudon).
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Juli 2009 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Projektprogramm
§ 3. (1) Ziele der Organisationseinheit sind,
eine moderne Dienstleistungseinrichtung für die Entwicklung, Organisation und Bereitstellung von Ausbildungsleistungen zu schaffen;
das gesamte Areal der Betriebsstätte für Ausbildungs- und Veranstaltungszwecke öffentlicher und privater Einrichtungen sowie für sonstige Veranstaltungen privater Natur zu vermarkten;
Fachhochschul-Studiengänge und postgraduale Weiterbildungsprogramme zum Themenbereich „Public Management“ zu forcieren.
(2) Im Sinne des „New Public Management“ soll die wirtschaftliche Leistungskraft der Organisationseinheit verbessert werden. Durch die Erschließung von neuen Einnahmemöglichkeiten soll die Verwaltungsakademie des Bundes auch bei knapperen personellen und materiellen Ressourcen alle zugewiesenen Aufgaben angemessen erfüllen, das eingesetzte Budget effizient nützen und ihr Ausbildungsangebot erweitern.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 4. Zur Erreichung des Zieles gemäß § 3 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Besondere Ermächtigungen und Regelungen im Projektzeitraum
§ 5. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs 2 bis 6 BHG zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes sowie für Ausbildungsaktivitäten der Verwaltungsakademie des Bundes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs 3 BHG ermächtigt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 6. Abweichend von § 52 Abs 2 erster Satz BHG darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraums Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Rücklagen
§ 7. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs 4 und 5 BHG
positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und
negative Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage
(2) Eine weitere Rücklagenbildung darf mit Ausnahme des § 53 Abs 2 BHG nicht erfolgen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 8. Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs 6 BHG nach Maßgabe des Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Positive Unterschiedsbeträge
§ 9. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs 4 bis 6 BHG zu verwenden und unter Beachtung des § 5 dieser Verordnung aufzuteilen. Der Bundeskanzler hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundeskanzler mit dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.
(2) Der von der Organisationseinheit nach § 17a Abs 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten sowie für Bedienstete der Schloss Laudon GmbH zu verwendenden Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Negative Unterschiedsbeträge
§ 10. Negative Unterschiedsbeträge sind gemäß § 17a Abs 4 und 5 erster bis dritter Satz BHG zu bedecken und auszugleichen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. Beim Bundeskanzleramt wurde mit Verordnung des Bundeskanzlers BGBl II Nr 25/2009 ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2009 auch auf die Organisationseinheit ausgeweitet.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Berichtspflichten
§ 12. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Controlling-Beirat
mindestens einmal im Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und
spätestens bis zum 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms vorzulegen.
(2) Die Berichte gemäß Abs 1 haben insbesondere hinreichend detailliert auf das Projektprogramm, auf die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.
(3) Berichte gemäß Abs 1 Z 1 haben überdies eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu beinhalten.
(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Controlling-Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 13. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs 2 BHG und § 9 anzuwenden.
(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist gemäß § 17b Abs 1 BHG vom Haushaltsleitenden Organ zu bedecken.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 14. Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2009 in Kraft.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Anhang
Projektprogramm gemäß § 17a Abs 9 Z 3 BHG
1.Strategische Zielsetzung der Organisationseinheit
Die Organisationseinheit soll die dem Bundeskanzler übertragenen Aufgaben als Betriebsstätte der Verwaltungsakademie des Bundes im Sinne des § 34 BDG sowie die Nutzungen und Vermarktung der Räumlichkeiten am Areal des Schlosses Laudon im haushaltsrechtlichen Rahmen dieses Flexibilisierungsinstrumentes übernehmen.
Die Organisationseinheit hat dabei die Aufgabe, für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Bundesbediensteten eine funktionale Infrastruktur bereitzustellen und dabei insbesondere
eine moderne Dienstleistungseinrichtung für die Entwicklung, Organisation und Bereitstellung von Ausbildungsleistungen zu schaffen;
das gesamte Areal der Betriebsstätte für Ausbildungs- und Veranstaltungszwecke öffentlicher und privater Einrichtungen sowie für sonstige Veranstaltungen privater Natur zu vermarkten;
Fachhochschul-Studiengänge und postgraduale Weiterbildungsprogramme zum Themenbereich „Public Management“ zu forcieren und die Teilnehmeranzahl an diesen zu steigern.
2.Schlüsselaufgaben
Der Wirkungsbereich bezieht sich auf 2 Zielebenen.
2.1.Zielebene 1 ist der Ausbildungssektor für den Bundesdienst
In diesem Zusammenhang sind zu gewährleisten:
2.2.1. Ausbildungsspezifische Serviceleistungen, insbesondere Planung, Organisation, Durchführung, Steuerung und Evaluierung der Infrastruktur für die Aus-, Fort- und Weiterbildung.
2.2.2. Aufbau und Bereitstellung einer funktionalen und modernen Infrastruktur im Schloss Laudon, insbesondere Räume, Einrichtung, technische Ausstattung für Aus-, Fort- und Weiterbildung.
2.2.3. Verpflegung der Teilnehmer.
2.2.Zielebene 2 ist die Vermarktung von Räumlichkeiten und freien Flächen
Diese Vermarktung findet insbesondere nach folgenden Prioritäten statt:
• Raumvermietung für Ausbildungszwecke an Bundeseinrichtungen
• Raumvermietung an Einrichtungen Dritter, vor allem für Ausbildungszwecke und an Träger von anerkannten Ausbildungsgängen im Public Management
• Raumvermietung für Kultur- und gesellschaftliche Veranstaltungen
• Raumvermietung der nicht für Ausbildungszwecke nutzbaren Liegenschaftsteile an Dritte, sofern dies im Interesse des BKA liegt.
3.Ziele
3.1.Fachbezogene Ziele im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung
• Entwicklung, Organisation und Bereitstellung von optimalen Rahmenbedingungen für die Ausbildung;
• Ermöglichung eines umfassenden Bildungsprogramms, wie insbesondere zu den Bereichen: Public Management, Führung, Europa, Recht, Fremdsprachen, Personalmanagement, Frauen, e- Government, Grundausbildung, Lehrlingsthemen;
• Ermöglichung von speziellen Ausbildungsprodukten auf Auftragsbasis;
• Forcieren der Teilnahme von Bundesbediensteten an Fachhochschul-Studiengängen anstelle der Durchführung des „Aufstiegskurses“ sowie von postgradualen Weiterbildungsprogrammen zum Themenbereich „Public Management“.
3.2.Vermarktung von Räumlichkeiten und freien Flächen
• Langfristige Vermietung von Gebäuden und Gebäudeteilen, insbesondere zum Betrieb von Fachhochschul-Studiengängen
• Vermietung von Büro- und/oder Seminarräumen
• Einzelvermietung für Ausbildungs- und Veranstaltungszwecke öffentlicher und privater Einrichtungen (Seminare, Tagungen, Sitzungen, Klausuren, Präsentationen, etc.)
• Einzelvermietung für sonstige Veranstaltungen (Kulturveranstaltungen, Hochzeiten, Familienfeste, Empfänge, Firmenfeiern, etc.)
• Einzelvermietung an Unternehmen (Catering).
3.3.Managementziele
• Erhöhung des Deckungsbeitrages aus der Vermarktung i.S. der Z.3.2,
• Erwirtschaftung von zusätzlichen Mitteln für die Verwaltungsakademie des Bundes,
• Effizienter Einsatz der Ressourcen hinsichtlich der bildungspolitischen Zielsetzungen durch Senkung der Seminar-Tages-Kosten,
• Aufbau einer einfacheren Kosten- und Leistungsrechnung bis zum Ende des zweiten Projektjahres,
• Evaluierung von validen Messgrößen bis zum Ende des 2. Quartals des 3. Projektjahres,
• Sicherung und Ausbau eines Qualitätsmanagement-Systems,
• Entwicklung von Marketingstrategien und Umsetzung eines Marketingkonzeptes,
• Erzielung höherer Auslastung der Seminarräume zu Bildungszwecken sowohl im Bereich der Verwaltungsakademie des Bundes als auch durch Dritte,
• Vermarktung der Räumlichkeiten und freien Flächen im Bereich des Areals des Schlosses Laudon.
4.Leistungskatalog für die Verwaltungsakademie des Bundes zu Z 3.1.
4.1.Personentage Aus- und Weiterbildung
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Personentage | 14.000 | 7.000 | 15.000 | 15.000 | 16.000 |
4.2. Kurstage Aus- und Weiterbildung
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurstage | 485 | 250 | 510 | 510 | 510 |
4.3. Kundenzufriedenheit zur infrastrukturellen Betreuung bei Aus- und Weiterbildung
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kunden-zufriedenheit | 1,8 | 1,7 | 1,6 | 1,5 | 1,5 |
4.4. Erhöhen der Anzahl der Teilnehmer am Studiengang „Public Management“
| Kennzahl | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|
| Teilnehmer | 50 | 100 | 140 | 180 | 180 |
Leistungen der OE, Ziele und Entwicklung zu Z 3.2.
5.1. Auslastung der Seminar- und Repräsentationsräume zu Bildungszwecken
| Räume | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|
| Schloss | 41% | 45% | 50% | 55% | 60% |
| Oktogon | 10% | 40% | 45% | 55% | 60% |
5.2. Auslastung der Repräsentationsräume für Veranstaltungen
| Räume | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|
| Schloss | 34% | 36% | 39% | 41% | 46% |
| Einnahmen | 104.000 | 110.000 | 118.000 | 126.000 | 142.000 |
Darstellung des im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Personals
6.1. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| v1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| v2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| v3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| v4 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Summe | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 |
6.2. MitarbeiterInnenzufriedenheit
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| MA-Zufriedenheit | 80% | 80% | 80% | 80% | 80% |
6.3 Krankenstandsstatistik
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Krankenstandtage | 216 | 98 | 175 | 157 | 141 |
| Reduktion in % | -9,8 % | -10,3 % | -10,3 % | -10,2 % |
6.4. Kosten für Bundespersonal
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Betrag | 192.000 | 101.000 | 205.000 | 210.000 | 218.000 |
6.5. Kosten für Personal der Schloss Laudon Verwaltungsgesellschaft mbH
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Betrag | 280.000 | 143.000 | 291.000 | 297.000 | 303.000 |
Erläuterungen zu Z 6.1.
Der Personalstand setzt sich zusammen aus 3 ganzen Planstellen (1x v1, 1x v2, 1x v3) und 3 Planstallen die doppelt dienstzugeteilt sind (1x v2, 1x v3, 1x v4)
7.Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und
erzielbaren Einnahmen exklusive des Fachhochschul-Studienganges
Generell wird angemerkt, dass es sich bei den Zahlen für das Jahr 2009 um die aliquotierten Beträge handelt, zumal die Verordnung erst mit 1.7.2009 in Kraft tritt.
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