Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2009-07-02
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 5. Juni 2009 stattgefundenen 100. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 125/2008) gemäß dessen Art. XXV Abs. b mit Wirkung vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 verlängert.

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