Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 36 Murtal Schnellstraße, Abschnitt St. Georgen ob Judenburg bis Scheiflinger Ofen im Bereich der Gemeinden St. Georgen ob Judenburg, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling
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