Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Kaffeerat auf seiner in London vom 23. bis 25. September 2009 stattgefundenen 103. Tagung das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 (BGBl. III Nr. 104/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2008) durch Beschluss der Resolution Nr. 443 mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 verlängert.
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