Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Klagenfurt
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2009, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2010 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.