Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung des Erlasses des Bundesministers für Finanzen vom 31. August 1988, Z 34 4710/1-VI/4/88, betreffend „Betriebsprüferzulage“ durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September 2009, G 80/09-8, V 22/09-8, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 23. Oktober 2009, den Erlass des Bundesministers für Finanzen vom 31. August 1988, Z 34 47 10/1-VI/4/88, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2010 in Kraft.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.