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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft sowie für sonstigen Ökostrom für das Kalenderjahr 2010 bestimmt werden (Verrechnungspreis-Verordnung 2010)

Geltender Text a fecha 2009-12-31

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 22b Abs. 1 des Ökostromgesetzes, BGBl. I Nr. 149/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 104/2009, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 1. Für das Kalenderjahr 2010 werden nachstehende Verrechnungspreise bestimmt:

1.

für elektrische Energie aus Kleinwasserkraftanlagen 6,44 Cent/kWh;

2.

für elektrische Energie aus sonstigen Ökostromanlagen 12,42 Cent/kWh.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.