Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der Agrovet - Lebens- und Umwelt Sicherungs GmbH zur Zertifizierung von Produkten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2010-01-13
Status Aufgehoben · 2014-07-17
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes AkkG, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:

§ 1. Die Agrovet Lebens- und Umwelt Sicherungs GmbH mit Sitz in 2202 Enzersfeld, Königsbrunnerstraße 8, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert (gemäß ÖNORM EN 45011), akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen in den Bereichen gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

§ 4. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Agrovet Lebens- und Umwelt Sicherungs GmbH, BGBl. II Nr. 43/2007, außer Kraft.

Anlage

1 IM ALLGEMEINEN GELTUNGSBEREICH

Landwirtschaft (ICS 65) und/oder Lebensmitteltechnologie (ICS 67)

ICSTitel der ICS-Klassifikation1

65.120Futtermittel

67.040Lebensmittel und Nahrungsmittel im Allgemeinen

67.080Obst. Gemüse

im Bereich Pflanzenbau: Obst und Gemüse

67.120Fleisch. Fleischprodukte. Sonstige tierische Erzeugnisse

2 IM GEREGELTEN GELTUNGSBEREICH

im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, ABl. Nr. L 204 vom 11.08.2000 S. 1, sowie der Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, ABl. Nr. L 216 vom 26.08.2000 S. 8, in der geltenden Fassung.


1 ICS: Internationale Normenklassifizierung 6. Edition (2005)

2 Die Anforderungsdokumente sind unter http://www.globalgap.org erhältlich.

3 Die Anforderungsdokumente sind unter http://www.q-s.info erhältlich.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.