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Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz

Geltender Text a fecha 2010-03-23

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetz (vgl. BGBl. II Nr. 82/2012).

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2009, wird auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 26. Februar 2010 kundgemacht, dass sich die in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2010 wie folgt ändern:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetz (vgl. BGBl. II Nr. 82/2012).

1.

Bundesland Burgenland:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010): 4,47 Euro

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

a)

Grundkostenanteil 3,19 vH des Richtwerts;

b)

Baukosten 115,63 vH des Richtwerts;

c)

abzuziehende Baukostenanteile 12,45 vH des Richtwerts;

d)

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 6,34 vH des Richtwerts.

2.

Bundesland Kärnten:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010): 5,74 Euro

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

a)

Grundkostenanteil 6,06 vH des Richtwerts;

b)

Baukosten 117,00 vH des Richtwerts;

c)

abzuziehende Baukostenanteile 14,73 vH des Richtwerts;

d)

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 8,27 vH des Richtwerts.

3.

Bundesland Niederösterreich:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010): 5,03 Euro

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

a)

Grundkostenanteil 8,04 vH des Richtwerts;

b)

Baukosten 132,58 vH des Richtwerts;

c)

abzuziehende Baukostenanteile 31,01 vH des Richtwerts;

d)

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 9,51 vH des Richtwerts.

4.

Bundesland Oberösterreich:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010): 5,31 Euro

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

a)

Grundkostenanteil 7,50 vH des Richtwerts;

b)

Baukosten 128,00 vH des Richtwerts;

c)

abzuziehende Baukostenanteile 26,12 vH des Richtwerts;

d)

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 9,31 vH des Richtwerts.

5.

Bundesland Salzburg:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010): 6,78 Euro

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

a)

Grundkostenanteil 11,48 vH des Richtwerts;

b)

Baukosten 105,36 vH des Richtwerts;

c)

abzuziehende Baukostenanteile 9,32 vH des Richtwerts;

d)

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 7,52 vH des Richtwerts.

6.

Bundesland Steiermark:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010): 6,76 Euro

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

a)

Grundkostenanteil 7,99 vH des Richtwerts;

b)

Baukosten 108,83 vH des Richtwerts;

c)

abzuziehende Baukostenanteile 10,43 vH des Richtwerts;

d)

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 6,40 vH des Richtwerts.

7.

Bundesland Tirol:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010): 5,99 Euro

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

a)

Grundkostenanteil 9,08 vH des Richtwerts;

b)

Baukosten 105,45 vH des Richtwerts;

c)

abzuziehende Baukostenanteile 8,63 vH des Richtwerts;

d)

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 5,94 vH des Richtwerts.

8.

Bundesland Vorarlberg:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010): 7,53 Euro

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

a)

Grundkostenanteil 11,35 vH des Richtwerts;

b)

Baukosten 130,28 vH des Richtwerts;

c)

abzuziehende Baukostenanteile 31,59 vH des Richtwerts;

d)

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 10,07 vH des Richtwerts.

9.

Bundesland Wien:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010): 4,91 Euro

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

a)

Grundkostenanteil 17,21 vH des Richtwerts;

b)

Baukosten 132,77 vH des Richtwerts;

c)

abzuziehende Baukostenanteile 38,56 vH des Richtwerts;

d)

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 11,49 vH des Richtwerts.

Die Änderung der Richtwerte wird am 1. April 2010 mietrechtlich wirksam.