Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten vertreten durch den Minister für Internationale Kooperation über die finanzielle Kooperation
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten vertreten durch den Minister für Internationale Kooperation über die finanzielle Kooperation vom 22. Oktober 2007 (BGBl. III Nr. 70/2008) wurde gemäß seinem Art. 12 durch Briefwechsel vom 16. März und 23. März 2010 (eingelangt am 24. März 2010) für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit 24. März 2010, verlängert.
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