Kundmachung des Bundeskanzlers über das Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten
Geltender Text a fecha 2010-06-11
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 60 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Verbindung mit § 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, wird kundgemacht:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.
Das Bundesvolk hat in dem am 25. April 2010 stattgefundenen Wahlgang Dr. Heinz Fischer zum Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt.