Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Berufsausbildung im Lehrberuf Sattlerei (Sattlerei-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2010-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2008, wird verordnet:

Lehrberuf Sattlerei

§ 1. (1) Der Lehrberuf Sattlerei ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:

1.

Reitsportsattlerei,

2.

Taschnerei,

3.

Fahrzeugsattlerei.

(2) Der Lehrbetrieb hat neben dem allgemeinen Teil zumindest einen Schwerpunkt zu vermitteln. Eine Zusatzausbildung in einzelnen Fertigkeiten und Kenntnissen anderer Schwerpunkte ist möglich.

(3) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.

(4) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehr-beruf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Sattler oder Sattlerin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Sattlerei ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

1.

Sattlerei – Schwerpunkt Reitsportsattlerei:

a)

Auswählen von Materialien nach Kundenwünschen,

b)

Bearbeiten und Zuschneiden von Leder und anderen Materialien,

c)

Vernähen von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien von Hand und mit Maschinen,

d)

Herstellen von Polsterungen aus verschiedenen Polstermaterialien,

e)

Anbringen von Beschlägen und Zubehör,

f)

Fertigstellen von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder,

g)

Reparieren und Restaurieren von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder,

h)

Beraten von Kunden über die Pflege der Produkte,

i)

Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

2.

Sattlerei – Schwerpunkt Taschnerei:

a)

Auswählen von Materialien nach Kundenwünschen,

b)

Bearbeiten und Zuschneiden von Leder und anderen Materialien,

c)

Außenmaterialien und Innenfutter zurichten,

d)

Vernähen und Verkleben von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien von Hand und mit Maschinen,

e)

Anbringen von Schlössern, Schnallen, Ringen, Griffen, Metallbügeln usw.,

f)

Fertigstellen von Produkten mit Verzierungen, Punzierungen usw.,

g)

Reparieren und Restaurieren von Lederwaren,

h)

Mitarbeit beim Entwerfen von Lederwaren (z. B. Handtaschen, Kleinlederwaren, Koffer, Mappen),

i)

Beraten von Kunden über die Pflege der Produkte,

j)

Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

3.

Sattlerei – Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei:

a)

Auswählen von Materialien nach Kundenwünschen,

b)

Bearbeiten und Zuschneiden von Leder und anderen Materialien,

c)

Vernähen von Lederteilen und Bezugsstoffen von Hand und mit Maschinen,

d)

Herstellen von Polsterungen aus verschiedenen Polstermaterialien,

e)

Polstern und Beziehen von Fahrzeugsitzen, Kopfstützen und anderen Gegenständen (wie z. B. Sanitätstragen),

f)

Beziehen von Lenkrädern, Schalthebeln und Armaturenbrettern mit Leder und Kunststoffen,

g)

Abmessen, Zuschneiden, Zusammenfügen und Montieren von Planen und Verdecken,

h)

Anbringen von Fahrzeuginnenverkleidungen,

i)

Reparieren und Restaurieren von Innenverkleidungen, Planen und Verdecken,

j)

Beraten von Kunden über die Pflege der Produkte und die Ausgestaltung von Innenver-kleidungen,

k)

Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Sattlerei wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
1. Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes
2. Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche
3. Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes
4. Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
5. Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
6. Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise
7. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen
8. Kenntnis der Materialien (wie z. B. Leder, Synthetik, Textilfutter, Gurten und Polstermaterialien) und Hilfsstoffe (Klebstoffe, Beschläge, Zubehör usw.), ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung
9. Anfertigen von einfachen Skizzen und Zeichnungen
10. Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Bedienungsanleitungen usw.
11. Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen (Metalle, Kunststoffe, Holz)
12. Grundkenntnisse der facheinschlägigen Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise
13. Durchführen berufs-spezifischer Berechnungen wie z. B. Materialbedarfs-berechnungen Ermitteln des Materialbedarfes sowie Auswählen und Überprüfen des erforderlichen Materials
14. Mitarbeit bei der Auswahl und Prüfung auf Verwendbarkeit der betriebsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe Auswahl und Prüfung auf Verwendbarkeit der betriebsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe
15. Messen sowie Anzeichnen von Bezugsmaterialien
16. Bearbeiten von Leder wie Schärfen sowie Einschlagen, Färben, Kleben und Reifeln von Kanten
17. Anfertigen von Schnittschablonen oder Stanzformen für den Zuschnitt
18. Zuschneiden oder Ausstanzen von Werkstoffen
19. Kenntnis der Hand- und Maschinennähte, der Nadelarten und Nähgarne sowie der Sticharten von Hand (Vorder-, Hinter-, Kreuz- und Schwertstich) und der Nahtbilder mit Maschine (Stepp-, Keder- und Kappnaht)
20. Herstellen von Hand- und Maschinennähten zum Verbinden von Einzelteilen sowie Ausführen von Einfassarbeiten
21. Behandeln und Vorrichten von Polstermaterialien (wie z. B. Schaumstoff, Roshaar, Synthetikfasern) Kenntnis der Polstertechniken wie Aufpolstern, Formen und Verschließen Herstellen von Polsterungen oder Polsterteilen durch Aufpolstern, Formen und Verschließen
22. Auswählen und Anbringen von Zubehör wie z. B. Beschläge, Ösen, Nieten, Befestigungs- und Verschlusselemente Durchführen von Abschlussarbeiten an Werkstücken
23. Materialgerechte Verpackung, und Lagerung der Produkte Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Produkte auf Fertigmaße, Verarbeitung und Funktionalität
24. Fertigstellen der Produkte und gegebenenfalls Anpassen
25. Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der in der Sattlerei eingesetzten Geräte, Apparate und Maschinen wie zB Schneide- und Stanzmaschinen, Nähmaschinen
26. Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen von Geräten, Apparaten und Maschinen Einrichten, Bedienen und Überwachen von Geräten, Apparaten und Maschinen
27. Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Geräten, Apparaten und Maschinen
28. Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen
29. Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen
30. Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software
31. Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
32. Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung von Reststoffen sowie über die Entsorgung des Abfalls
33. Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit
34. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)
35. Grundkenntnisse über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
36. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

(2) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten werden folgende ergänzende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

1.

Schwerpunkt Reitsportsattlerei:

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
1. Grundkenntnisse der anatomischen Grundlagen von Mensch und Tier (z. B. Bewegungsabläufe) sowie des Reit- und Fahrsports
2. Kenntnis der betrieblichen Produkte (Form, Funktion, Wirkungsweise, Verwendung) wie Reitsportartikel, Sportartikel und anderen Artikeln aus Leder sowie deren Herstellungsweise
3. Maßnehmen und Dokumentieren der Maße
4. Vermessen und Zuschneiden der Einzelteile nach Qualität und funktionellen Gesichtspunkten
5. Bearbeiten von Leder insbesondere Abziehen von Kanten, Aufputzen, Spalten, Lochen sowie Aufkeilen von Schlaufen
6. Ausführen von Näharbeiten (z. B. Biesen-, Wulst- und Sattlernähte) von Hand und mit Maschinen zum Verbinden von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien sowie beim Anbringen von Ziernähten
7. Auftragsgemäßes Festlegen von Zubehör und Beschlägen
8. Herstellen von Polsterungen für Reitsportartikel, Sportartikel und anderen Artikeln aus Leder aus verschiedenen Polstermaterialien
9. Fertigstellen der Produkte und gegebenenfalls Anpassen und Prüfen der Funktion
10. Reparieren von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder
11. Stilgerechtes Restaurieren von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder
12. Beraten der Kunden über die Pflege der Produkte
2.

Schwerpunkt Taschnerei:

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
1. Kenntnis der betrieblichen Produkte (Form, Funktion) wie Lederwaren mit Korpus, Lederwaren ohne Korpus und Kleinlederwaren sowie deren Herstellungsweise
2. Mitarbeit beim Anfertigen von Entwurfsskizzen für Lederwaren (z. B. Handtaschen, Kleinlederwaren, Koffer, Mappen)
3. Kenntnis der Schnitt- und Arbeitsmuster Entwickeln von Schnitt- und Arbeitsmustern
4. Festlegen von Zubehör und Beschlägen nach funktionellen und optischen Gesichtspunkten
5. Mitarbeit beim Vorrichten der Außen- und Innenmaterialien wie Schärfen und Spalten von Leder, Schärfen und Abstoßen von Einlagematerialien, Prägen von Lederteilen, Verkleben von Einzelteilen, Einarbeiten von Versteifungen, Herstellen von Kedern mit und ohne Einlagen Vorrichten der Außen- und Innenmaterialien wie Schärfen und Spalten von Leder, Schärfen und Abstoßen von Einlagematerialien, Prägen von Lederteilen, Verkleben von Einzelteilen, Einarbeiten von Versteifungen, Herstellen von Kedern mit und ohne Einlagen
6. Ausführen von Näharbeiten von Hand und mit Maschinen zum Verbinden von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien
7. Herstellen von Lederwaren mit Korpus inklusive Gestaltung der Innenaufteilung und Einpassen und Anbringen des Innenfutters
8. Herstellen von Lederwaren ohne Korpus (mit aufgezogenem, gespannten oder eingehängtem Futter) inklusive Anfertigen und Einarbeiten von Falten
9. Herstellen von Kleinlederwaren inklusive Anfertigen der Inneneinrichtungen und Einschlagen mit Außendecken
10. Anbringen von Schlössern, Schnallen, Ringen, Griffen, Metallbügeln usw.
11. Reparieren von Lederwaren
12. Stilgerechtes Restaurieren von Lederwaren
13. Beraten der Kunden über die Pflege der Produkte
3.

Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei:

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