Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung 2010 – WBV 2010)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2010-07-08
Status Aufgehoben · 2015-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 28
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zum Bezugszeitraum vgl. § 15

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 13 Abs. 6 und des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 UG, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2009, wird verordnet:

Anlage 1: Definitionen der Kennzahlen gemäß § 4 Abs. 3 bis 10 und § 12 (siehe unter Anlagen).

Anlage 2: Wissenschafts-/Kunstzweige (siehe unter Anlagen).

Anlage 3: Gliederung für Abschnitt „II. Wissensbilanz – Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung“ (siehe unter Anlagen).

Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 UG und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß dem Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004), BGBl. I Nr. 22/2004.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.

Ziele der Wissensbilanz

§ 2. Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten und Leistungsprozessen der Universität und deren Wirkungen. Sie ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung der Leistungsvereinbarung sowie für den Nachvollzug der Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.

Aufbau der Wissensbilanz

§ 3. Die Wissensbilanz gliedert sich in folgende Abschnitte:

I. 1. Wissensbilanz – Narrativer Teil

2.

Wissensbilanz – Kennzahlen

II. Wissensbilanz – Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung

Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.

Inhalt der Wissensbilanz

§ 4. (1) Im Abschnitt „I.1 Wissensbilanz – Narrativer Teil“ sind die Bereiche a) bis n) narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen c) bis i) angeführten Themen abzudecken.

a)

Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung

b)

Organisation

c)

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

insbesondere Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung; Akkreditierungen; interne und externe Evaluierungen; universitätsübergreifende Aktivitäten; Follow – Up Maßnahmen.

d)

Personalentwicklung und Nachwuchsförderung

insbesondere Berufungsmanagement; Nachwuchsfördermaßnahmen; Umsetzung des Laufbahnmodells; Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Beschreibung des Kinderbetreuungsangebots und Nutzung durch Universitätsbedienstete, durch Studierende und andere Personen; personelle und räumliche Ausstattung der Einrichtungen; Kinderbetreuungsbeauftragte oder Kinderbetreuungsbeauftragter bzw. Anlaufstelle für Kinderbetreuungsfragen; Bedarfserhebungen zur Kinderbetreuung); Angebot zur Arbeitszeitflexibilität für Angehörige der Universität mit Betreuungspflichten; Maßnahmen zur spezifischen Karriereförderung von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern nach der Elternkarenz.

e)

Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

insbesondere Forschungsschwerpunkte, Forschungscluster und –netzwerke; wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen, wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen; Gestaltung der Doktoratsausbildung (auch hinsichtlich der sozialen Absicherung der Doktorandinnen und Doktoranden).

f)

Studien und Weiterbildung

insbesondere Stand der Bologna-Umsetzung; Studieneingangs- und Orientierungsphase; Studien mit Zulassungsverfahren; Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Studienabbrecherinnen und -abbrecher; Maßnahmen betreffend Studienberatung und Studienwahl; Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen; Maßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten; Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.

g)

Gesellschaftliche Zielsetzungen

insbesondere Frauenförderung und Gleichstellung (Umsetzung des universitären Frauenförderungsplans, Entwicklung der Implementierung und Umsetzung von Gender Studies-Lehre sowie Entwicklung der genderrelevanten Forschung); Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit; Maßnahmen für Absolventinnen und Absolventen; Wissenschaftskommunikation und Wissens- und Technologietransfer.

h)

Internationalität und Mobilität

insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchses; Teilnahme an Projekten im Rahmen von EU-Bildungsprogrammen.

i)

Kooperationen

insbesondere interuniversitäre Kooperationen, internationale Kooperationen; in der Regel 3 bis 5 Top-(Forschungs-)Kooperationen als Beispiele.

j)

Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen

k)

Bauten

l)

Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG und Veterinärmedizinische Universität Wien)

m)

Preise und Auszeichnungen

n)

Resümee und Ausblick

(2) Der Abschnitt „I.2 Wissensbilanz – Kennzahlen“ ist in folgende Unterabschnitte gegliedert:

1.

Intellektuelles Vermögen

1.A Humankapital

1.B Beziehungskapital

1.C Strukturkapital

2.

Kernprozesse

2.A Lehre und Weiterbildung

2.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

3.

Output und Wirkungen der Kernprozesse

3.A Lehre und Weiterbildung

3.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

4.

Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG)

(3) Dem Unterabschnitt „1.A Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

1.A.1 Personal

1.A.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)

1.A.3 Anzahl der Berufungen an die Universität

1.A.4 Frauenquoten

1.A.5 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern

(4) Dem Unterabschnitt „1.B Intellektuelles Vermögen – Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

1.B.1 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)

1.B.2 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)

(5) Dem Unterabschnitt „1.C Intellektuelles Vermögen – Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

1.C.1 Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen

1.C.2 Erlöse aus F E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro

(6) Dem Unterabschnitt „2.A Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

2.A.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten

2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien

2.A.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern

2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen

2.A.5 Anzahl der Studierenden

2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien

2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien

2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)

2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)

2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender

(7) Dem Unterabschnitt „2.B Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

2.B.1 Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten

2.B.2 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität

(8) Dem Unterabschnitt „3.A Output und Wirkungen der Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse

3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer

3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums

(9) Dem Unterabschnitt „3.B Output und Wirkungen der Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals

3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen

(10) Das Spezifische Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Abs. 2 Z 4) umfasst folgende Kennzahlen:

4.1 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen

4.2 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen

4.3 Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt

4.4 Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste

4.5 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission

(11) Definition, Erhebungsebene, Schichtungsmerkmale, Merkmalsausprägungen sowie Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt der einzelnen Kennzahlen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

(12) Die Darstellung der Kennzahlen hat den Vorgaben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung einschließlich der Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen sowie für die reduzierte Darstellung der Schichtungsmerkmale und Merkmalsausprägungen gemäß Anlage 1 zu entsprechen (Berichtsstruktur).

(13) Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Wirkungsbereich, strategische Ziele und Profilbildung (Abs. 1 lit. a) zu interpretieren.

(14) Sofern verfügbar, ist ein zeitlicher Verlauf von mindestens drei Berichtsjahren darzustellen. In der Verlaufsdarstellung ist eine Reduktion von Kennzahlen auf Summenzeilen zulässig.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.

Inhalt der Wissensbilanz

§ 4. (1) Im Abschnitt „I.1 Wissensbilanz – Narrativer Teil“ sind die Bereiche a) bis n) narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen c) bis i) angeführten Themen abzudecken.

a)

Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung

b)

Organisation

c)

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

insbesondere Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung; Akkreditierungen; interne und externe Evaluierungen; universitätsübergreifende Aktivitäten; Follow – Up Maßnahmen.

d)

Personalentwicklung und Nachwuchsförderung

insbesondere Berufungsmanagement; Nachwuchsfördermaßnahmen; Umsetzung des Laufbahnmodells; Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Beschreibung des Kinderbetreuungsangebots und Nutzung durch Universitätsbedienstete, durch Studierende und andere Personen; personelle und räumliche Ausstattung der Einrichtungen; Kinderbetreuungsbeauftragte oder Kinderbetreuungsbeauftragter bzw. Anlaufstelle für Kinderbetreuungsfragen; Bedarfserhebungen zur Kinderbetreuung); Angebot zur Arbeitszeitflexibilität für Angehörige der Universität mit Betreuungspflichten; Maßnahmen zur spezifischen Karriereförderung von Berufsrückkehrerinnen und rückkehrern nach der Elternkarenz.

e)

Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

insbesondere Forschungsschwerpunkte, Forschungscluster und –netzwerke; Großforschungsinfrastruktur; wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen, wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen; Gestaltung der Doktoratsausbildung (auch hinsichtlich der sozialen Absicherung der Doktorandinnen und Doktoranden).

f)

Studien und Weiterbildung

g)

Gesellschaftliche Zielsetzungen

h)

Internationalität und Mobilität

i)

Kooperationen

insbesondere interuniversitäre Kooperationen, internationale Kooperationen; wesentliche (Forschungs- oder Bildungs-) Kooperationen als Beispiele.

j)

Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen

k)

Bauten

l)

Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß § 6 Z 12 UG)

m)

Preise und Auszeichnungen

n)

Resümee und Ausblick

(2) Der Abschnitt „I.2 Wissensbilanz – Kennzahlen“ ist in folgende Unterabschnitte gegliedert:

1.

Intellektuelles Vermögen

1.A Humankapital

1.B Beziehungskapital

1.C Strukturkapital

2.

Kernprozesse

2.A Lehre und Weiterbildung

2.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

3.

Output und Wirkungen der Kernprozesse

3.A Lehre und Weiterbildung

3.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

4.

Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG), bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist

(3) Dem Unterabschnitt „1.A Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

1.A.1 Personal

1.A.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)

1.A.3 Anzahl der Berufungen an die Universität

1.A.4 Frauenquoten

1.A.5 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern

(4) Dem Unterabschnitt „1.B Intellektuelles Vermögen – Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

1.B.1 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)

1.B.2 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)

(5) Dem Unterabschnitt „1.C Intellektuelles Vermögen – Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

1.C.1 Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen

1.C.2 Erlöse aus F E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro

1.C.3 Investitionen in Infrastruktur im F E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro

(6) Dem Unterabschnitt „2.A Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

2.A.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten

2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien

2.A.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern

2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen

2.A.5 Anzahl der Studierenden

2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien

2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien

2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)

2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)

2.A.10 Studienabschlussquote

(7) Dem Unterabschnitt „2.B Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

2.B.1 Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten

2.B.2 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität

(8) Dem Unterabschnitt „3.A Output und Wirkungen der Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse

3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer

3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums

(9) Dem Unterabschnitt „3.B Output und Wirkungen der Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals

3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen

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