Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung 2010 – WBV 2010)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2010-07-08
Status Aufgehoben · 2015-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 28
Änderungshistorie JSON API

(nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger

Dienstgeber, Berufungsart)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
Berufung an die Universität Besetzung (Dienstantritt) von Professuren gemäß §§ 98 und 99 UG
Geschlecht – Frauen – Männer
Herkunftsuniver-sität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber – eigene Universität – andere national – Deutschland – übrige EU – Drittstaaten
Berufungsart – Berufung gemäß § 98 UG – Berufung gemäß § 99 Abs. 1 UG – Berufung gemäß § 99 Abs. 3 UG

1.A.4 Frauenquoten

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Monitoring-Kategorie, Zählkategorie)

Stichtag, Zeitraum Stichtag 31. Dezember bzw. bei Kollegialorganen, die ihre Tätigkeit vor dem 31. Dezember beendet haben, die Zusammensetzung zum letzten Zeitpunkt des Tätigwerdens innerhalb des Kalenderjahres
Frauenquoten Geschlechterrepräsentanz in ausgewählten Universitätsorganen mit besonderer Berücksichtigung der mindestens 40%-Frauenquote in Kollegialorganen
Geschlecht – Frauen – Männer
Monitoring-Kategorie – Universitätsrat – Vorsitzende oder Vorsitzender – sonstige Mitglieder – Rektorat – Rektorin oder Rektor – Vizerektorinnen und Vizerektoren – Senat – Vorsitzende oder Vorsitzender – sonstige Mitglieder – Habilitationskommissionen – Berufungskommissionen – Curricularkommissionen – sonstige Kollegialorgane
Zählkategorie – Kopfzahlen – Anteile in % – Frauenquoten-Erfüllungsgrad

1.A.5 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern

(Lohngefälle in ausgewählten Verwendungen/Gender Pay Gap)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Personalkategorie, Zählkategorie)

Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Lohngefälle zwischen Frauen und Männern/ Gender Pay Gap Unterschiede in den Gehältern zwischen Frauen und Männern auf Basis aller im Kalenderjahr von der Universität geleisteten Lohn-/Gehalts-zahlungen an sämtliche Personen der ausgewählten Verwendungen; die Normierung der Gehaltszahlungen erfolgt auf Grundlage der Bildung von Jahresvollzeitäquivalenten, die Darstellung der Unterschiede erfolgt in der Form „Frauenlöhne entsprechen ...% der Männerlöhne“
ausgewählte Verwendungen sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14 und 81 bis 83 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni; falls im Kalenderjahr einer dieser Verwendungskategorien bei einem der beiden Geschlechter weniger als 3 Personen (Kopfzahl) zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes für die jeweilige Verwendungskategorie anstatt des Lohngefälles die Ausprägung „n.a.“ anzuführen
Geschlecht – Frauen – Männer
Personalkategorie – Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (§ 98 UG) – Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis fünf Jahre befristet (§ 99 Abs. 1 UG) – Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis sechs Jahre befristet (§ 99 Abs. 3 UG) – Universitätsdozentin oder Universitätsdozent – Assoziierte Professorin oder Assoziierter Professor (KV) – Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor (KV)
Zählkategorie – Kopfzahlen – Lohngefälle

1.B.1Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit

einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Gastlandkategorie)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
wissenschaftliches/ künstlerisches Personal Angehörige der Universität gemäß § 94 Abs. 1 Z 4 UG
Auslandsaufenthalt ein mindestens 5-tägiger Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste im Aufgabenbereich der betreffenden Person (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen)
Geschlecht – Frauen – Männer
Aufenthaltsdauer – 5 Tage bis zu 3 Monate – länger als 3 Monate
Gastlandkategorie – EU – Drittstaaten

1.B.2Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit

einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Herkunftsland der Einrichtung)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
Personen mit Aufenthalt (incoming) sämtliche Personen, die in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu einer ausländischen Einrichtung stehen und zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste einen mindestens 5-tägigen Aufenthalt an der Universität absolvieren (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen)
Geschlecht – Frauen – Männer
Aufenthaltsdauer – 5 Tage bis zu 3 Monate – länger als 3 Monate
Herkunftsland der Einrichtung – EU – Drittstaaten

1.C.1Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen

Partnerinstitutionen/Unternehmen

[pro Universität]

(nach Herkunftsland der Kooperationspartner, Partnerinstitutionen/Unternehmen)

Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
Kooperationsverträge schriftliche Vereinbarung für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet abgeschlossen, die die geregelte Zusammenarbeit im Bereich Lehre, FE/Entwicklung und Erschließung der Künste der Universität mit anderen Institutionen zum Inhalt hat, ausgenommen vertragliche Kooperationen im Drittmittelbereich
Herkunftsland der Kooperationspartner – national – EU – Drittstaaten
Partnerinstitutionen/ Unternehmen – Universitäten und Hochschulen – Kunsteinrichtungen – außeruniversitäre FE-Einrichtungen – Unternehmen – Schulen – nichtwissenschaftliche Medien (Zeitungen, Zeitschriften) – Lehrkrankenhäuser – sonstige

1.C.2Erlöse aus FE-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der

Künste in Euro

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der Auftrag-/Fördergeber-Organisation)

Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Erlöse geldmäßiger Gegenwert für erbrachte Leistungen der Universität
FE-Projekte Forschungsarbeiten gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 2 und 3 UG, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird
Projekte der Entwicklung und Erschließung der Künste Arbeiten gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 2 und 3 UG im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird
Auftrag-/ Fördergeber-Organisation – EU – andere internationale Organisationen – Bund (Ministerien) – Länder (inkl. deren Stiftungen und Einrichtungen) – Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) – FWF – FFG – ÖAW – Jubiläumsfonds der ÖNB – sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften, Stiftungen, Fonds etc.) – Unternehmen – Private (Stiftungen, Vereine etc.) – sonstige
Sitz der Auftrag-/ Fördergeber-Organisation – national – EU – Drittstaaten

1.C.3Investitionen in Infrastruktur im FE-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig, pro Investitionsbereich]

Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Investitionen Erst- und Ersatzinvestitionen
Forschungs-infrastrukturen/ Infrastrukturen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste mit einem Anschaffungswert von EURO 100.000 inkl. USt und darüber – Großgeräte/Großanlagen [(zB NMR Geräte, HPC)] – Core Facilities [(zB Biobanken, Genomics)] – Elektronische Datenbanken – Räumliche Forschungsinfrastruktur [(zB Reinräume)]

2.A.1.Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Personalkategorie)

Zeitraum Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
Bereich Lehre abgehaltene Lehrveranstaltungen in Semesterstunden
wissenschaftliches/ künstlerisches Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Zeitvolumen Der Zeitaufwand für Lehre ist auf Basis der Semesterstunden anhand folgender Typologie zu ermitteln: Forschungsgeleiteter wissenschaftlicher Unterricht (Venia-Lehre): 1 Semesterstunde = 37,5 Stunden Erschließungsgeleiteter künstlerischer Unterricht (ZKF, Venia-Lehre): 1 Semesterstunde = 28,75 Stunden Sonstige wissenschaftliche und künstlerische Lehre (auch Praktika): 1 Semesterstunde = 22,5 Stunden
Vollzeitäquivalent Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden pro Woche (Umrechnungsfaktor)
Geschlecht – Frauen – Männer
Personalkategorie – Professorinnen und Professoren – Assoziierte Professorinnen und Professoren – Dozentinnen und Dozenten – sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2.A.2Anzahl der eingerichteten Studien

[pro Universität]

(nach Studienart, Studienform, Programmbeteiligung)

Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
eingerichtete Studien Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichtete Studien), die im Stichtagssemester begonnen werden können. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Universitätslehrgänge, deren Curriculum in Kraft getreten ist.
Studienart – Diplomstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz – Bachelorstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz – Masterstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz – PhD-Doktoratsstudien – andere Doktoratsstudien (ohne Human- und Zahnmedizin) – angebotene Unterrichtsfächer im Lehramtsstudium – Universitätslehrgänge für Graduierte unter Berücksichtigung der Instrumente – andere Universitätslehrgänge
Studienform – Präsenzstudien – davon blended-learning-Studien – davon fremdsprachige Studien – davon berufsbegleitende Studien – Fernstudien – davon blended-learning-Studien – davon fremdsprachige Studien – davon berufsbegleitende Studien
Programm-beteiligung – internationale Joint Degree/Double Degree/Multiple Degree Programme – nationale Studienkooperationen (gemeinsame Einrichtung)

2.A.3Durchschnittliche Studiendauer in Semestern

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Studienart, Studienabschnitt)

Zeitraum 3 Studienjahre (jeweils 1. Oktober – 30. September)
Durchschnittliche Studiendauer in Semestern Wert, der gemäß § 9 Abs. 3 und 4 UniStEV 2004 ermittelt wurde; zu berücksichtigen sind ausschließlich Abschlüsse von Bachelor-, Master- und Diplomstudien
Geschlecht – Frauen – Männer
Studienart – Diplomstudien mit Abschnittsgliederung – Bachelorstudien – Masterstudien – Diplomstudien ohne Abschnittsgliederung
Studienabschnitt – 1. Studienabschnitt/gesamtes Studium – weitere Studienabschnitte (restliches Studium)

2.A.4Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)

Anzahl Gesamtanzahl in Bezug auf das beabsichtigte Beginn-Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
Bewerberin, Bewerber jede Person, die zur Feststellung des Vorliegens der besonderen Zulassungsbedingungen für ein ordentliches Studium antritt
Besondere Zulassungs-bedingungen – Zulassungsprüfungen für künstlerische Studien (§ 64 Abs. 1 Z 5 UG) – Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung für Sportwissenschaften und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport (§ 63 Abs. 1 Z 5 UG); – qualitative Zulassungsbedingungen für Master- und PhD-Studien (§ 64 Abs. 4, 5 und 6 UG); – Aufnahmeverfahren gemäß § 124b Abs. 1 und 6 UG – Aufnahmeverfahren gemäß § 14h Abs. 4 bis 7 UG – Aufnahmeverfahren gemäß § 63 Abs. 12 UG
Geschlecht – Frauen – Männer
Prüfungsergebnis – bestanden/erfüllt – nicht bestanden/nicht erfüllt

2.A.5Anzahl der Studierenden

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Studierendenkategorie, Personenmenge)

Anzahl Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 6 UniStEV 2004
Studierende sämtliche Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004)
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Studierenden-kategorie – ordentliche Studierende – außerordentliche Studierende
Personenmenge – im betreffenden Wintersemester neu zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PN gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) – bereits in früheren Semestern zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004 vermindert um Personenmenge PN)

2.A.6Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Studienart, Staatsangehörigkeit)

Zeitraum Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
Prüfungsaktive Studien Prüfungsaktiv ist ein Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium, sofern der/die Studierende im betreffenden Studium mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von 8 Semesterstunden erbracht hat
Geschlecht – Frauen – Männer
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten

2.A.7Anzahl der belegten ordentlichen Studien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Studienart, Staatsangehörigkeit)

Anzahl Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 6 UniStEV 2004
belegte ordentliche Studien Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien
Geschlecht – Frauen – Männer
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium – Doktoratsstudium – davon PhD-Doktoratsstudium
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten

2.A.8Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen

Mobilitätsprogrammen (outgoing)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gastland, Art der Mobilitätsprogramme)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätspro-grammen (outgoing) ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt absolvieren (Gastland ungleich Österreich)
Geschlecht – Frauen – Männer
Gastland – EU – Drittstaaten
Art der Mobilitäts-programme – CEEPUS – ERASMUS – LEONARDO da VINCI – sonstige

2.A.9Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen

Mobilitätsprogrammen (incoming)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der Mobilitätsprogramme)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogram-men (incoming) ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt in Österreich absolvieren
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – EU – Drittstaaten
Art der Mobilitätspro-gramme – CEEPUS – ERASMUS – LEONARDO da VINCI – sonstige

2.A.10Studienabschlussquote

[pro Universität, Studienart]

(nach Geschlecht)

Zeitraum Studienjahr (1. Oktober – 30. September)
Studienabschlussquote Anteil der abgeschlossenen fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien oder Masterstudien an allen beendeten fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien zumindest im dritten Semester oder Masterstudien pro Berichtsstudienjahr. Studienabschlüsse innerhalb der Nachfrist des vorangegangenen Berichtsstudienjahres (ohne Meldung im Berichtsstudienjahr) werden dem Berichtsstudienjahr zugerechnet.
Studienart – Bachelor-/Diplomstudien – Masterstudien
Geschlecht – Frauen – Männer
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(nach Geschlecht, Personalkategorie)
Stichtag Stichtag 31. Dezember
Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14, 16, 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Zuordnung des Personals nach Wissenschafts-/ Kunstzweigen in Vollzeit- äquivalenten Zuordnung der Ergebnisse der Kennzahl 1.A.1 (Vollzeitäquivalente) auf die Wissenschafts-/Kunstzweige gemäß Anlage 2 – unabhängig davon, wie viel Zeit innerhalb der einzelnen Personalkategorien tatsächlich für Forschung und Entwicklung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste aufgewendet wird
Personalkategorie – Professorinnen und Professoren – drittfinanzierte wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Geschlecht – Frauen – Männer
2.B.2 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
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Anzahl, Stichtag Gesamtanzahl zum jeweiligen Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 6 UniStEV 2004 mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 31. Dezember
Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis Studierende mit belegtem Studium (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Doktoratsstudien (ohne Diplomstudien Human- und Zahnmedizin), und mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum 31. Dezember
Universität Universität gemäß § 6 Abs. 1 UG oder von der Universität gegründete Gesellschaft, Stiftung und von der Universität gegründeter Verein, oder Gesellschaft, an der sich die Universität beteiligt, oder Verein, in dem die Universität Mitglied ist, gemäß § 10 Abs. 1 UG, zu der oder zu dem ein Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis besteht.
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Personalkategorie (Verwendung) – drittfinanzierte wissenschaftliche /künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sonstige Verwendung
Ausbildungsstruktur – strukturierte Doktoratsausbildung – nicht-strukturierte Doktoratsausbildung
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
Studienabschlüsse abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Art des Abschlusses – Erstabschluss – Weiterer Abschluss
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium – Doktoratsstudium – davon PhD-Doktoratsstudium
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
Studienabschlüsse abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien
Abschlüsse in der Toleranz- studiendauer Studienabschlüsse, welche innerhalb der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines Semesters, im Fall eines Diplomstudiums zuzüglich eines Semesters je Studienabschnitt, erreicht wurden; die Studiendauer ist gemäß § 9 Abs. 3 UniStEV 2004 zu ermitteln.
Geschlecht – Frauen – Männer
Staatsangehörigkeit – Österreich – EU – Drittstaaten
Art des Abschlusses – Erstabschluss – Weiterer Abschluss
Studienart – Diplomstudium – Bachelorstudium – Masterstudium – Doktoratsstudium – davon PhD-Doktoratsstudium

3.A.3Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthalts)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)
Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Abschlüsse ordentlicher Studien von Personen mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (Gastland ungleich Österreich)
Geschlecht – Frauen – Männer
Gastland des Aus-landsaufenthaltes – EU – Drittstaaten

3.B.1Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Typus von Publikationen)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember), Zuordnung anhand des Datums der Veröffentlichung
wissenschaftliche/ künstlerische Veröffentlichungen unter Nennung der Universität publizierte Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern (ausgenommen Eigenverlag), nicht im Eigenverlag publizierte Fachzeitschriften oder Sammelwerke (ausgenommen Konferenz-Publikationen) und sonstige wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen (darunter auch nicht-textliche wie zB Filme)
Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Typus von Publikationen – Erstauflagen von wissenschaftlichen Fach- oder Lehrbüchern – erstveröffentlichte Beiträge in SCI, SSCI und AHCI-Fachzeitschriften – erstveröffentlichte Beiträge in sonstigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften – erstveröffentlichte Beiträge in Sammelwerken – sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen – künstlerische Ton-, Bild-, Datenträger – Beiträge zu künstlerischen Ton-, Bild-, Datenträgern – Kunstkataloge und andere künstlerische Druckwerke – Beiträge zu Kunstkatalogen und anderen künstlerischen Druckwerken

3.B.2Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei

wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus, Vortrags-/Präsentations-Typus)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
Vortrag oder Präsentation Vortrag auf Grundlage einer direkten Einladung durch die Veranstalterin oder den Veranstalter oder Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch die Veranstalterin oder den Veranstalter
wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltung Kongresse, Konferenzen, Tagungen etc.
Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Geschlecht – Frauen – Männer
Veranstaltungs-Typus – Veranstaltungen für überwiegend inländischen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis – Veranstaltungen für überwiegend internationalen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis
Vortrags-/ Präsentations-Typus – Vorträge auf Einladung – sonstige Vorträge – Poster-Präsentationen – sonstige Präsentationen

3.B.3Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge

[pro Universität]

(nach Patenterteilung, Art der Verträge, Verwertungspartnerinnen und partnern, Verwertungs-Spin-Offs)

Anzahl Gesamtanzahl der innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) erfolgten Neuzugänge
Patentanmeldungen zu zählen sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970, gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten des EPÜ bzw. des PCT sind, im Berichtszeitraum angemeldet wurden, wobei jedes angemeldete Patent einzeln gezählt wird. Bei der Erteilung eines Patents nach dem EPÜ sind die nationalen Validierungen nicht einzeln zu zählen. Darüber hinaus sind jene Prioritäts-Patentanmeldungen durch Dritte zu erfassen, die aufgrund einer Rechteübertragung durch die Universität durchgeführt werden, und der Anmeldegegenstand eine Diensterfindung der Universität gemäß Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, darstellt.
Patenterteilung – national – EU/EPÜ – Drittstaaten
Lizenzverträge Anzahl der Verträge, die die Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, Urheberrechte) betreffen. Erfasst werden nur jene Lizenzverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind.
Optionsverträge zu zählen sind Verträge betreffend die Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen. Erfasst werden nur jene Optionsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind.
Verkaufsverträge gezählt werden Verträge betreffend den Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How). Erfasst werden nur jene Verkaufsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind.
Art der Verträge – Lizenzverträge – Optionsverträge – Verkaufsverträge
Verwertungspartner-innen und –partner – Anzahl der Unternehmen – Anzahl der (außer)universitären Forschungseinrichtungen Falls im Kalenderjahr insgesamt weniger als 3 Verwertungspartnerinnen und –partner zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes anstatt der Anzahl der Verwertungspartnerinnen und –partner die Ausprägung „n.a.“ anzuführen.
Verwertungs-Spin-Offs Verwertungs-Spin-offs sind Unternehmensgründungen der Universität bzw. Unternehmen, an welchen die Universität direkt oder indirekt beteiligt ist bzw. Unternehmen für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren, dh. die Gründung wäre ohne Nutzung dieser Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste oder eines daraus resultierenden Schutzrechts (zB Patente, Lizenzen etc.) nicht erfolgt. Zu zählen sind Neugründungen im Berichtsjahr. – Anzahl der Verwertungs-Spin-Offs

Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist:

4.1 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
neu begonnene klinische Prüfungen im Kalenderjahr dem Rektorat gemeldete klinische Prüfungen (systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und teilnehmern gemäß § 2a des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines Medizinprodukts gemäß des § 3 Medizinproduktegesetzes, BGBl. Nr. 657/1996, i.d.g.F.)

4.2Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung

von klinischen Prüfungen

[pro Universität]

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer Prüfungsteilnehmerinnen und teilnehmer gemäß § 2a Abs. 15 des Arzneimittelgesetzes bzw. gemäß § 3 Abs. 8 des Medizinproduktegesetzes, aufgrund von Meldungen im Rahmen des universitätsinternen Berichtswesens
klinische Prüfung systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und teilnehmern gemäß § 2a des Arzneimittelgesetzes bzw. eines Medizinprodukts gemäß § 3 des Medizinproduktegesetzes
Beendigung Beendigung der klinischen Prüfung im Sinne des § 2a Abs. 4 Arzneimittelgesetz bzw. gemäß § 3 Abs. 10 des Medizinproduktegesetzes

4.3Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Dienstgeberin oder Dienstgeber)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
Ausbildungsvertrag Vertrag zur Absolvierung der praktischen Ausbildung in einem Sonderfach gemäß § 8 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, i.d.g.F.
Dienstgeberin oder Dienstgeber – Universität – Krankenanstaltenträger
Geschlecht – Frauen – Männer

4.4Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste

[pro Universität]

Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
verlängerter Dienst verlängerter Dienst gemäß § 4 des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes BGBl. I Nr. 8/1997 i.d.g.F.

4.5Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission

[pro Universität]

(nach Begutachtungstyp)

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
Begutachtung Durchführung von Beurteilungen klinischer Prüfungen und der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen unter Beachtung der einschlägigen ärzterechtlichen Bestimmungen und der relevanten internationalen Regelwerke (Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines)
Ethikkommission vom Senat eingerichtete Kommission gemäß § 30 UG zur Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung
Begutachtungstyp – Begutachtung im eigenen Bereich der Universität – sonstige Begutachtung

Datenbedarfskennzahlen gemäß § 12 für sämtliche Universitäten:

1.1Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro

[pro Universität]

Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Aufwendungen in Euro Personalaufwand gemäß § 2 Z 6 lit. a, c, d, e und f der Univ. Rech- nungsabschlussVO, BGBl. II Nr. 292/2003, [a) Löhne Gehälter, c) Aufwendungen für Abfertigungen, d) Aufwendungen für Altersversorgung, e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, f) Sonstige Sozialaufwendungen] ohne Berücksichtigung der Rückstellungen, gegliedert wie folgt: – Personalaufwand für Beamtinnen und Beamte in Euro – Personalaufwand für das übrige Bundespersonal gemäß § 12 Abs. 3 UG in Euro
Bundespersonal gemäß § 12 Abs. 3 UG Bundespersonal, das am 31. Dezember 2003 an der Universität vorhanden war, soweit es in diesem Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur Universität oder in einem Bundesdienstverhältnis, in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis als wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher/künstlerischer Mitarbeiter (in Ausbildung) (§ 132 UG) steht und unverändert weiterhin an der Universität tätig ist

1.2Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent

[pro Curriculum]

Stichtag Stichtag 31. Dezember
Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil in Prozent vollständige anteilsmäßige Zuordnung jedes Curriculums eines ordentlichen Studiums zu Wissenschaftszweigen bzw. Kunstzweigen; die Summe der Einzelzuordnungen pro Curriculum hat 100% zu ergeben.
angebotenes Curriculum alle ordentlichen Studien, die begonnen werden können.

1.3Geschlechterrepräsentanz im Zuge der Berufungsverfahren

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Prozessschritt, Berufungsart, Zählkategorie)

Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Geschlechter-repräsentanz Anzahl von Frauen und Männern im jeweiligen Prozessschritt des Berufungsverfahrens
Berufungsverfahren Verfahren gemäß § 98 UG, das zur Besetzung (Dienstantritt) von Professuren führt
Geschlecht – Frauen – Männer
Prozessschritt – Zusammensetzung der Kommissionen – Zusammensetzung der Gutachterinnen und Gutachter – Zusammensetzung der Bewerberinnen und Bewerber – Zusammensetzung der kompletten Kandidatinnen- und Kandidatenlisten – Zusammensetzung der an die Gutachterinnen und Gutachter übermittelten Bewerbungen – Zusammensetzung der durchgeführten Hearings – Zusammensetzung der Dreiervorschläge – Zusammensetzung der Berufenen an die Universität
Zählkategorie – Kopfzahlen – Anteile in %

1.4Erlöse aus Verwertungs-Spin-Offs sowie Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen in Euro

[pro Universität]

(nach Art der Erlöse)

Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Erlöse Die im Rechnungsjahr tatsächlich einlangenden Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs
Lizenzverträge Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, Urheberrechte)
Optionsverträge Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen
Verkaufsverträge Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How)
Verwertungs-Spin-Offs Unternehmensgründungen bzw. –beteiligungen der Universität für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren
Art der Erlöse – Verwertungs-Spin-Offs – Lizenzverträge – Optionsverträge – Verkaufsverträge

1.5Erlöse aus privaten Spenden in Euro

[pro Universität]

(nach Spendengeber, Sitz des Spendengebers)

Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Erlöse Wert für erbrachte Geldleistungen an die Universität
Spenden Unentgeltliche Bereitstellung von Geld durch Unternehmen oder Privatpersonen zur Förderung der Universität jeweils über einem Betrag von 3.500 Euro, mit Ausnahme jener Unternehmen, an denen die Universität beteiligt ist. Als Ausnahme vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit dürfen über Spenden finanzierte Hörsäle, Professuren o.ä. Namen von spendenden Unternehmen bzw. Privatpersonen tragen, wobei dies nicht mit der Verwendung von Firmenlogos o.ä. einhergehen darf
Spendengeber – Privatpersonen – Unternehmen – Private Stiftungen – sonstige
Sitz der Spendengeber – national – sonstige EU – Drittstaaten
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Stichtag Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember
Nutzfläche Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800, Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung
Dritte Krankenanstaltenträger oder andere Dritte wie sonstige öffentliche Stellen oder Private (auch universitätsnahe Vereine), nicht aber BIG
Lehr- und Forschungszwecke Erfüllung der universitären Aufgaben der Lehre und Forschung sowie mittelbar damit verbundene Aufgaben (wie anteilige Verwaltung, erforderliche zusätzliche Dienstzimmer)
zur Verfügung stellen ausdrückliche vertragliche Widmung oder faktische Überlassung
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Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Zeitvolumen tatsächlich erhobene oder berechnete Lehr- und Forschungskapazität
wissenschaftliches Personal sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni, die in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehen
Lehre und Forschung Lehre und Forschung im Sinne des UG einschließlich der dafür erforderlichen universitären Verwaltungstätigkeit
Klinischer Bereich Klinischer Bereich ist der Bereich gemäß § 31 UG
Vollzeitäquivalent tatsächliche Personalkapazität auf Basis des faktischen Beschäftigungsausmaßes aller Personen (zB. 2 zu 50% Teilzeitbeschäftigte ergeben 1 Vollzeitäquivalent)
Prozent Anteil der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden)
Geschlecht – Frauen – Männer
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Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)
Klinischer Bereich Einrichtungen der Medizinischen Universität gemäß § 31 UG
Personal – Ärztinnen und Ärzte gemäß § 1 des Ärztegesetzes 1998 – Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 5 des Zahnärztegesetzes BGBl. Nr. 126/2005 – anderes wissenschaftliches Personal – allgemeines Personal, davon – Ärztinnen und Ärzte gem. § 94 Abs. 3 Z 5 UG – Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung gemäß § 94 Abs. 3 Z 6 UG – Krankenpflegepersonal gemäß § 94 Abs. 3 Z 4 UG
Geschlecht – Frauen – Männer
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Klinischer Mehraufwand Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der Patientenbehandlung/ -betreuung und im Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 1 KAKuG, i.d.g.F. als Kostenersatz für Geräte an den Krankenanstaltenträger zu leisten ist
Paktierte Investitionen Maschinen und maschinelle Anlagen sowie unmittelbar zugehörige Raumausstattungen sowie übertragene Klinikneu- und Klinikumbauten einschließlich der Ersteinrichtung und gebäudetechnische Sanierungen und Erweiterungen
– tatsächliche Ausgaben
– diesbezügliche Rückstellungen
– bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger
– bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger
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Zeitraum Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Klinischer Mehraufwand Kostenersatz für die Leistungen des Krankenanstaltenträgers gemäß § 55 Z 2 KAKuG, i.d.g.F, für den Klinischen Bereich der Medizinischen Universität nach Abzug der wechselseitigen Leistungen der Medizinischen Universität für den Krankenanstaltenträger
laufend Mehrkosten, die sich beim Betrieb der Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der Lehre und Forschung ergeben
– tatsächliche Ausgaben
– diesbezügliche Rückstellungen
– bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger
– bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger
Kategorien – Gesamtbetrag laut Leistungsvereinbarung
– je Vertrag
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(nach Geschlecht)
Zeitraum Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
Personal wissenschaftliches Personal mit Dienst- oder Beschäftigungs- verhältnis (einschließlich Bundesbeamte)
nicht medizinischer Studienabschluss Abschluss eines Hochschulstudiums außer Human- und Zahnmedizin
Geschlecht – Frauen – Männer

Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.

Anlage 2

zu § 8

Wissenschafts-/Kunstzweige

1 NATURWISSENSCHAFTEN

11 Mathematik, Informatik

12 Physik, Mechanik, Astronomie

13 Chemie

14 Biologie, Botanik, Zoologie

15 Geologie, Mineralogie

16 Meteorologie, Klimatologie

17 Hydrologie, Hydrographie

18 Geographie

19 Sonstige und interdisziplinäre Naturwissenschaften

2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN

21 Bergbau, Metallurgie

22 Maschinenbau, Instrumentenbau

23 Bautechnik

24 Architektur

25 Elektrotechnik, Elektronik

26 Technische Chemie, Brennstoff- und Mineralöltechnologie

27 Geodäsie, Vermessungswesen

28 Verkehrswesen, Verkehrsplanung

29 Sonstige und interdisziplinäre Technische Wissenschaften

3 HUMANMEDIZIN

31 Anatomie, Pathologie

32 Medizinische Chemie, Medizinische Physik, Physiologie

33 Pharmazie, Pharmakologie, Toxikologie

34 Hygiene, medizinische Mikrobiologie

35 Klinische Medizin (ausgenommen Chirurgie und Psychiatrie)

36 Chirurgie und Anästhesiologie

37 Psychiatrie und Neurologie

38 Gerichtsmedizin

39 Sonstige und interdisziplinäre Humanmedizin

4 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

41 Ackerbau, Pflanzenzucht, Pflanzenschutz

42 Gartenbau, Obstbau

43 Forst- und Holzwirtschaft

44 Viehzucht, Tierproduktion

45 Veterinärmedizin

49 Sonstige und interdisziplinäre Land- und Forstwirtschaft

5 SOZIALWISSENSCHAFTEN

51 Politikwissenschaft

52 Rechtswissenschaften

53 Wirtschaftswissenschaften

54 Soziologie

55 Psychologie

56 Raumplanung

57 Angewandte Statistik, Sozialstatistik

58 Pädagogik, Erziehungswissenschaften

59 Sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften

6 GEISTESWISSENSCHAFTEN

61 Philosophie

64 Theologie

65 Historische Wissenschaften

66 Sprach- und Literaturwissenschaften

67 Sonstige philologisch-kulturkundliche Richtungen

68 Kunstwissenschaften

69 Sonstige und interdisziplinäre Geisteswissenschaften

7 MUSIK

71 Musikleitung (Dirigieren)

72 Interpretation – vokal

73 Interpretation – instrumental

74 Jazz / Improvisation

75 Computermusik

76 Komposition

77 Tonmeister

78 Musiktherapie

79 Pädagogik / Vermittlung

8 BILDENDE/GESTALTENDE KUNST

81 Bildende Kunst

82 Bühnengestaltung

83 Design

84 Architektur

85 Konservierung und Restaurierung

86 Mediengestaltung

87 Sprachkunst

88 Transdisziplinäre Kunst

89 Pädagogik / Vermittlung

9 DARSTELLENDE KUNST

91 Schauspiel

92 Theaterregie / Musiktheaterregie

93 Film und Fernsehen

94 Tanz

95 Pädagogik / Vermittlung

Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.

Anlage 2

zu § 8

Wissenschafts-/Kunstzweige

1 NATURWISSENSCHAFTEN

101 Mathematik

102 Informatik

103 Physik, Astronomie

104 Chemie

105 Geowissenschaften

106 Biologie

107 Andere Naturwissenschaften

2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN

201 Bauwesen

202 Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik

203 Maschinenbau

204 Chemische Verfahrenstechnik

205 Werkstofftechnik

206 Medizintechnik

207 Umweltingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften

208 Umweltbiotechnologie

209 Industrielle Biotechnologie

210 Nanotechnologie

211 Andere Technische Wissenschaften

3 HUMANMEDIZIN, GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN

301 Medizinisch-theoretische Wissenschaften, Pharmazie

302 Klinische Medizin

303 Gesundheitswissenschaften

304 Medizinische Biotechnologie

305 Andere Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften

4 AGRARWISSENSCHAFTEN, VETERINÄRMEDIZIN

401 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

402 Tierzucht, Tierproduktion

403 Veterinärmedizin

404 Agrarbiotechnologie, Lebensmittelbiotechnologie

405 Andere Agrarwissenschaften

5 SOZIALWISSENSCHAFTEN

501 Psychologie

502 Wirtschaftswissenschaften

503 Erziehungswissenschaften

504 Soziologie

505 Rechtswissenschaften

506 Politikwissenschaften

507 Humangeographie, Regionale Geographie, Raumplanung

508 Medien- und Kommunikationswissenschaften

509 Andere Sozialwissenschaften

6 GEISTESWISSENSCHAFTEN

601 Geschichte, Archäologie

602 Sprach- und Literaturwissenschaften

603 Philosophie, Ethik, Religion

604 Kunstwissenschaften

605 Andere Geisteswissenschaften

7 MUSIK

701 Musikleitung (Dirigieren)

702 Interpretation – vokal

703 Interpretation – instrumental

704 Jazz / Improvisation

705 Computermusik

706 Komposition

707 Tonmeister

708 Musiktherapie

709 Pädagogik / Vermittlung

8 BILDENDE/GESTALTENDE KUNST

801 Bildende Kunst

802 Bühnengestaltung

803 Design

804 Architektur

805 Konservierung und Restaurierung

806 Mediengestaltung

807 Sprachkunst

808 Transdisziplinäre Kunst

809 Pädagogik / Vermittlung

9 DARSTELLENDE KUNST

901 Schauspiel

902 Theaterregie / Musiktheaterregie

903 Film und Fernsehen

904 Tanz

905 Pädagogik / Vermittlung

Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.

Anlage 3

zu § 10

Abschnitt II Wissensbilanz – Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung

(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)

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