Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Telekom Austria Aktiengesellschaft, mit der die Verordnung vom 17. März 2005 über eine Ausgleichszahlung nach § 9 Bundes-Bediensteten-Sozialplangesetz (BB-SozPG) für gemäß § 17 Abs. 1 und 1a Poststrukturgesetz (PTSG) der Telekom Austria Aktiengesellschaft oder einem diesen Gesetzesbestimmungen unterliegenden Tochterunternehmen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte aufgehoben wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2010-08-17
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 17a Abs. 3 Z 2 Poststrukturgesetz (PTSG), BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2007, wird verordnet:

Die Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Telekom Austria Aktiengesellschaft vom 17. März 2005 über eine Ausgleichszahlung nach § 9 Bundes-Bediensteten-Sozialplangesetz (BB-SozPG) für gemäß § 17 Abs. 1 und 1a Poststrukturgesetz (PTSG) der Telekom Austria Aktiengesellschaft oder einem diesen Gesetzesbestimmungen unterliegenden Tochterunternehmen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte tritt mit Ablauf des 31. August 2010 außer Kraft.

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