← Geltender Text · Verlauf

(Übersetzung)Multilaterale Vereinbarung M205 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Anwendung der Abweichung des Absatzes 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO unterliegen, in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt

Geltender Text a fecha 2010-07-21

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 8. Juli 2010 unterzeichnet.

Weiters haben nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:
Vereinigtes Königreich 23. Februar 2009
Dänemark 14. April 2009
Belgien 29. April 2009
Finnland 13. Mai 2009
Italien 4. Juni 2009
Deutschland 26. Juni 2009
Niederlande 7. Juli 2009
Schweiz 22. Juli 2009
Frankreich 29. Juli 2009

Abweichend vom letzten Satz des Absatzes 1.1.4.2.1, wenn Stoffe der Klasse 9, für die der IMDG-Code oder die Technischen Anweisungen der ICAO nicht anwendbar sind, in einer Transportkette befördert werden, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt, sind die Versandstücke, Container, ortsbeweglichen Tanks und Tankcontainer, die solche Stoffe enthalten, von den Vorschriften für die Verpackung, die Zusammenpackung, die Kennzeichnung und die Bezettelung von Versandstücken oder das Anbringen von Großzetteln (Placards) des ADR freigestellt.

Für ungereinigte leere ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer gilt diese Bestimmung auch für die anschließende Beförderung zu einer Reinigungsstation.

Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben muss der Absender im Beförderungspapier vermerken:

“Beförderung vereinbart gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR (M205)“.

Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Juni 2011 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vorher von einem der Unterzeichner widerrufen, gilt sie in diesem Fall bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur noch für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.