Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Kaffeerat auf seiner in London vom 21. bis 24. September 2010 stattgefundenen 105. Tagung das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 (BGBl. III Nr. 104/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2008) durch Beschluss der Resolution Nr. 444 mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 verlängert.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.