Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der SGS Austria Controll-Co Ges.m.b.H. zur Zertifizierung von Produkten
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 1 und des § 38 Z 1 des Akkreditierungsgesetzes - AkkG, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:
§ 1. Die SGS Austria Controll-Co Ges.m.b.H. mit Sitz in 1150 Wien, Diefenbachgasse 35, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert (gemäß ÖNORM EN 45011), akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
§ 4. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Akkreditierung der SGS Austria Controll-Co Ges.m.b.H, BGBl. II Nr. 228/2009, außer Kraft.
Anlage
1 IM ALLGEMEINEN GELTUNGSBEREICH
Landwirtschaft (ICS 65) und/oder Lebensmitteltechnologie (ICS 67)
ICSTitel der ICS-Klassifikation1
65.120Futtermittel
- Futtermittelrichtlinie pastus + - Gute Herstellungspraxis sowie System zur Kennzeichnung und Registrierung von Futtermitteln für Qualitätsprogramme – der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (Version Jänner/06 in der gelten-den Fassung)
67.040Lebensmittel und Nahrungsmittel im Allgemeinen
- Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage - Richtlinie zur Definition der„gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kenn-zeichnung -veröffentlicht mit Erlass GZ: BMGFJ-75210/0014-IV/B/7/2007 vom 6.12.2007(in der geltenden Fassung)
- International Featured Standards (IFS)
67.080Obst. Gemüse
- Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen der Agrarmarkt Austria Mar-keting GesmbH für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln (Version Jänner/08 in der geltenden Fassung)
2 IM GEREGELTEN GELTUNGSBEREICH
Im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2091/91, ABl. Nr. L 189 vom 20.07.2007, S. 1, sowie deren Durchführungsvorschriften und der gemäß dieser Bestimmungen anerkannten oder damit im Zusammenhang stehenden Regelungen des Österreichischen Lebensmittelbuches, IV. Auflage, Codexkapitel A8, jeweils in der geltenden Fassung.
1 ICS: Internationale Normenklassifizierung 6. Edition (2005)
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.