← Geltender Text · Verlauf

Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Föderalen öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches Belgien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung

Geltender Text a fecha 2010-10-31

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist mit 1. November 2010 in Kraft getreten.

GZ: BMeiA-BE.4.36.10/0002-IV.2a/2010

V e r b a l n o t e

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten entbietet der Botschaft des Königreichs Belgien in Wien seine Empfehlungen und beehrt sich, vorzuschlagen, dass aufgrund des Inkrafttretens Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) zur Fortsetzung der gegenseitigen Vertretung in Visumangelegenheiten eine Vereinbarung folgenden Inhalts zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Föderalen öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches Belgien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung gemäß Artikel 8 des Visakodex geschlossen wird:

„Gegenseitige Vertretung

o Bujumbura (Burundi)

o Abidjan (Elfenbeinküste)

o Yaoundé (Kamerun)

o Kinshasa (Kongo, Dem Republik)

o Kigali (Ruanda)

o Dar es Salam (Tansania)

o Chicago (USA)

o Astana (Kasachstan) – exklusiv für Antragsteller mit Wohnsitz in folgenden Oblasten: Karaganda, Koustanaï, Nord Kazakhstan/Petropavl, Akmola und Pavlodar

Verfahren

Zuständige Behörden

Zuständige Behörde für die Umsetzung des Abkommens ist:

In der Republik Österreich:

Im Königreich Belgien:

Die detaillierten Kontaktdaten der genannten zuständigen Behörden tauschen diese direkt aus.

Gebühren

Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der vertretenden Vertretungsbehörde zu.

Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft des Königreichs Belgien in Wien die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 30. August 2010

L.S.

(Anm.: Die Belgische Antwortnote wurde als PDF dokumentiert.)