Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
Geltender Text a fecha 2011-03-23
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).
Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat der Heilige Stuhl das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 11/2011) am 7. Mai 1999 mit Wirksamkeit vom 8. November 1999 gekündigt.