Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2011-06-04
Status Aufgehoben · 2011-06-09
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2007, wird verordnet:

§ 1. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit während des „World Economic Forum on Europe and Central Asia 2011“ dürfen in der Zeit vom 4. Juni 2011, 00.00 Uhr, bis 9. Juni 2011, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Republik Italien, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zur Slowakischen Republik, zur Republik Slowenien, zur Tschechischen Republik und zur Republik Ungarn im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 9. Juni 2011 außer Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.