Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.
Verkauf im Ausland:
Bebautes städtisches Grundstück, ehemaliges Generalkonsulat der Republik Österreich in Brasilien mit der Adresse, Avenida Atlantica, 3.804 – Copacabana – Rio de Janeiro im Grundflächenausmaß von rund 1.000 m².
Die Veräußerung der angeführten Liegenschaft hat bestmöglich zu erfolgen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.
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