Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „von 1 000 Euro“ in § 121 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2011-10-20
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 21. September 2011, G 42/11-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 11. Oktober 2011, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge “von 1 000 Euro“ in § 121 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100 in der Fassung BGBl. I Nr. 122/2009, war verfassungswidrig.“

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