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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes

Geltender Text a fecha 2011-10-31

Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).

Das Übereinkommen wurde gekündigt (vgl. BGBl. III Nr. 230/2014).

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Russische Föderation das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 42/2011) am 12. Oktober 2011 mit Wirksamkeit vom 13. April 2012 gekündigt.