Änderungshistorie

Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge “Zone I: In unmittelbarer Nähe der im gesamten Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Haltestellen (Schulbushaltestellen und Annahmestellen - IVB, ÖBB, Post und Regiobus)” in § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 5. Oktober 2004 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben wird

1 Version · 2011-11-05
2011-11-04
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 1 der Verordnung des Bürger
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