Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Aufhebung der §§ 62 bis 69 sowie über die Feststellung der Gesetzwidrigkeit des § 61 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2012-01-14
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2011, V 85-96/11-15, dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zugestellt am 21. Dezember 2011, zu Recht erkannt:

I. §§ 62 bis 69 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (HSWO 2005), BGBl. Nr. II 91 idF BGBl. Nr. II 351/2008, werden als gesetzwidrig aufgehoben.

II. § 61 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (HSWO 2005), BGBl. Nr. II 91 idF BGBl. Nr. II 351/2008 war gesetzwidrig.

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