Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetz (vgl. BGBl. II Nr. 55/2014).
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2009, wird auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 29. Februar 2012 kundgemacht, dass sich die in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2012 wie folgt ändern:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetz (vgl. BGBl. II Nr. 55/2014).
Bundesland Burgenland:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012): 4,70 Euro
[Frühere Richtwerte:
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010: ……………………………….………. 4,31 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012: 4,47 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil 3,19 vH des Richtwerts;
Baukosten 115,63 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile 12,45 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 6,34 vH des Richtwerts.
Bundesland Kärnten:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012): 6,03 Euro
[Frühere Richtwerte:
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010: 5,53 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012: 5,74 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil 6,06 vH des Richtwerts;
Baukosten 117,00 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile 14,73 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 8,27 vH des Richtwerts.
Bundesland Niederösterreich:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012): 5,29 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010: 4,85 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012: 5,03 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil 8,04 vH des Richtwerts;
Baukosten 132,58 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile 31,01 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 9,51 vH des Richtwerts.
Bundesland Oberösterreich:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012): 5,58 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010: 5,12 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012: 5,31 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil 7,50 vH des Richtwerts;
Baukosten 128,00 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile 26,12 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 9,31 vH des Richtwerts.
Bundesland Salzburg:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012): 7,12 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010: 6,53 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012: 6,78 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil 11,48 vH des Richtwerts;
Baukosten 105,36 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile 9,32 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 7,52 vH des Richtwerts.
Bundesland Steiermark:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012): 7,11 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010: 6,52 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012: 6,76 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil 7,99 vH des Richtwerts;
Baukosten 108,83 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile 10,43 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 6,40 vH des Richtwerts.
Bundesland Tirol:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012): 6,29 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010: 5,77 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012: 5,99 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil 9,08 vH des Richtwerts;
Baukosten 105,45 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile 8,63 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 5,94 vH des Richtwerts.
Bundesland Vorarlberg:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012): 7,92 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010: 7,26 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012: 7,53 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil 11,35 vH des Richtwerts;
Baukosten 130,28 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile 31,59 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 10,07 vH des Richtwerts.
Bundesland Wien:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012): 5,16 Euro
[Frühere Richtwerte
gültig vom 1.3.2008 bis zum 31.3.2010: 4,73 Euro
gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012: 4,91 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil 17,21 vH des Richtwerts;
Baukosten 132,77 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile 38,56 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 11,49 vH des Richtwerts.
Die Änderung der Richtwerte wird am 1. April 2012 mietrechtlich wirksam.