Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 4a Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2012-04-13
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 BVG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2012, G 123/116, dem Bundeskanzler zugestellt am 5. April 2012, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „um eine Inländern nicht vorbehaltene Verwendung“ in § 4a Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Dienstrecht der Beaten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. 333 in der Fassung BGBl. I Nr. 53/2007, war verfassungswidrig.“

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