Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 1 West Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2012-05-26
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 101,85 und km 107,62 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 1 West Autobahn festgelegt.

§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

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