Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Berufsausbildung im Lehrberuf Maler/in und Beschichtungstechniker/in (Maler/in und Beschichtungstechniker/in-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2012, wird verordnet:
Lehrberuf Maler/in und Beschichtungstechniker/in
§ 1. (1) Der Lehrberuf Maler/in und Beschichtungstechniker/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:
Funktionsbeschichtungen,
Historische Maltechnik,
Dekormaltechnik,
Korrosionsschutz.
(2) Der Lehrbetrieb hat neben dem Allgemeinen Teil zumindest einen Schwerpunkt zu vermitteln. Eine Zusatzausbildung in einzelnen Fertigkeiten und Kenntnissen anderer Schwerpunkte ist möglich.
(3) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Maler und Beschichtungstechniker oder Malerin und Beschichtungstechnikerin) zu bezeichnen.
(4) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken. Die Schwerpunktausbildung ist auch im Lehrzeugnis, im Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis zu vermerken.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in allen Schwerpunkten des Lehrberufes erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Maler/in und Beschichtungstechniker/in – Schwerpunkt Funktionsbeschichtungen:
Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen,
Prüfen und Bewerten von Untergründen,
Vorbereiten von Untergründen für die weitere Bearbeitung zB durch Reinigung, Entfernung von alten Beschichtungen und Ausbessern von Schadstellen,
Abstimmen, Mischen und Nachmischen von Farbtönen,
Aufbringen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen auf Untergründen mit verschiedenen Arbeitstechniken,
Erkennen und Beseitigen von Beschichtungsmängeln,
Gestalten von Oberflächen mit Zier- und Schmucktechniken,
Anbringen von Beschichtungen zum Zwecke der Wärmeisolierung,
Beraten von Kunden.
Maler/in und Beschichtungstechniker/in – Schwerpunkt Historische Maltechnik:
Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen unter besonderer Beachtung der Bewahrung historischer Substanz,
Prüfen und Bewerten von Untergründen,
Vorbereiten von Untergründen für die weitere Bearbeitung zB durch Reinigung, Entfernung von alten Beschichtungen und Ausbessern von Schadstellen,
Erkennen von historischen Arbeitstechniken,
Instandsetzen von Untergründen in Abstimmung mit denkmalpflegerischen Vorgaben,
Herstellen bzw. Rekonstruieren von historischen Beschichtungen mit historischen Arbeitstechniken wie zB Fresco- und Seccomalerei,
Herstellen bzw. Rekonstruieren von Ziertechniken,
Beraten von Kunden sowie Zusammenarbeiten mit Behördenvertretern wie zB dem Bundesdenkmalamt oder Restauratoren usw.
Maler/in und Beschichtungstechniker/in – Schwerpunkt Dekormaltechnik:
Prüfen und Bewerten von Untergründen,
Vorbereiten von Untergründen für die weitere Bearbeitung zB durch Reinigung, Entfernung von alten Beschichtungen und Ausbessern von Schadstellen,
Entwickeln und Umsetzen von Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischen Anforderungen,
Abstimmen und Mischen von Farbtönen unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen,
Malen von Architekturimitationen aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen sowie von Landschaftsdarstellungen in verschiedenen Vegetationsformen,
Anfertigen und Aufbringen von Imitaten wie zB von Holz-, Stein-, Marmor-, Textil-, und Metallimitationen sowie Riss- und Bruchimitationen,
Zeichnen und Anfertigen von Schriften und Ornamenten,
Bemalen von Bühnenhintergründen und -wänden,
Beraten von Kunden.
Maler/in und Beschichtungstechniker/in – Schwerpunkt Korrosionsschutz:
Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Einsetzen von Fahr-, Trag-, Hänge- und Auslegergerüsten (Instandhalten, Bedienen) sowie Auf- und Abbauen von Abplanungen und Einhausungen zum Schutz gegen Witterungs- und Umwelteinflüsse,
Prüfen und Bewerten von Untergründen,
Vorbereiten von Untergründen für die weitere Bearbeitung zB durch Reinigung, Entfernung von alten Beschichtungen und Ausbessern von Schadstellen,
Feststellen von Schäden durch Korrosion, der Korrosionsart und des Korrosionsgrades,
Auswählen der Korrosionsschutzmaßnahmen bzw. der Schutz- und Instandsetzungsverfahren,
Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen und Aufbringen von Beschichtungen,
Schützen von Betonoberflächen mit Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen,
Aufbringen von Spezialbeschichtungen und Brandschutzbeschichtungen,
Beraten von Kunden.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Maler/in und Beschichtungstechniker/in wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
| Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
|---|---|---|---|
| 1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
| 2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | |
| 3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebes | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | |
| 4. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | |
| 5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | ||
| 6. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | Beraten von Kunden sowie Führen von Gesprächen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | |
| 7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe | ||
| 8. | Kenntnis der Beschichtungsmaterialien, Beschichtungsstoffe sowie der sonstigen Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Herstellung, Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung und den Umgang mit Sicherheitsdatenblättern | ||
| 9. | Grundkenntnisse der facheinschlägigen Normen, Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise | – | |
| 10. | Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Montageanleitungen usw. | – | |
| 11. | Grundkenntnisse der Darstellung von Entwürfen und Gestaltungen | – | |
| 12. | Grundkenntnisse der Farbenlehre (Farbtechnologie), Farbordnungssysteme und Farbpsychologie | – | |
| 13. | – | Grundkenntnisse der Stilkunde | – |
| 14. | Messen, Berechnen und Dokumentieren von berufsspezifischen Größen | ||
| 15. | Kenntnis über die Auswahl und den Transport von Beschichtungsmaterialien, Beschichtungsstoffen sowie von sonstigen Werk- und Hilfsstoffen | – | |
| 16. | – | Mitarbeiten beim spezifischen und auftragsbezogenen Auswählen und Überprüfen der Materialien | Spezifisches und auftragsbezogenes Auswählen und Überprüfen der Materialien |
| 17. | Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen | Einrichten und Absichern von Baustellen | |
| 18. | Mithelfen beim Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen | – | – |
| 19. | Kenntnis der Untergründe wie Holz, Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle und Kunststoffe | ||
| 20. | – | Erkennen, Prüfen und Beurteilen von Untergründen | |
| 21. | Durchführen von Vorarbeiten an Untergründen wie Abdecken, Reinigen, Abwaschen und Abscheren | – | |
| 22. | Entfernen von Beschichtungen auf Untergründen (zB durch Abbeizen, Abbrennen) | – | |
| 23. | Mitarbeiten beim Vorbereiten von Untergründen mittels Neutralisieren, Schleifen, Entrosten, Imprägnieren und Tiefengrundieren | Vorbereiten von Untergründen mittels Neutralisieren, Schleifen, Entrosten, Imprägnieren und Tiefengrundieren | |
| 24. | Ausgleichen von Unebenheiten an Untergründen (zB durch Kitten, Überziehen und Spachteln) | – | – |
| 25. | Zubereiten und Mischen gebrauchsfertiger Materialien | – | |
| 26. | Grundkenntnisse der Arbeitstechniken, Arbeitsvorgänge und des Aufbaus von Beschichtungen auf verschiedenen Untergründen wie zB Holz, Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle und Kunststoffe | Kenntnis der Arbeitstechniken, Arbeitsvorgänge und über den Aufbau von Beschichtungen auf verschiedenen Untergründen wie zB Holz, Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle und Kunststoffe | |
| 27. | – | Grundkenntnisse spezieller Arbeitstechniken wie Aufbringen von Korrosionsschutz- und Brandschutzbeschichtung nach ÖNORM, Zier- und Schmucktechniken | – |
| 28. | Führen von Arbeitsnachweisen | ||
| 29. | – | – | Erstellen von Arbeitsbe-stätigungen und von Ausmaßlisten; Führen von Arbeitsbüchern |
| 30. | Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen | ||
| 31. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | |
| 32. | Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software | ||
| 33. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | ||
| 34. | Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung von Reststoffen sowie über die Entsorgung des Abfalls | ||
| 35. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | ||
| 36. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | ||
| 37. | Grundkenntnisse über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | ||
| 38. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | ||
(2) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten werden folgende ergänzende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Schwerpunkt Funktionsbeschichtungen:
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