Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2012-09-01
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 27
Änderungshistorie JSON API

Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive, psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, ...) (3. und 4. Klasse);

persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte, eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, ...) (3. Klasse);

Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen (Freizeit, Schule, ...) und Verknüpfung mit der Berufswahl (3. Klasse);

Veränderbarkeit des Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse);

Anforderungsprofile für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse);

Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse).

– Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können (3. und 4. Klasse):

Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse);

eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse);

Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts- und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4. Klasse);

die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft und Familie, informeller Sektor) – Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit – fremdbestimmte Arbeit (3. Klasse);

Arbeit und Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung (4. Klasse).

– durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):

Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse);

Doppelbelastung von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. und 4. Klasse);

Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse);

Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern (3. und 4. Klasse);

gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse);

Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen (4. Klasse).

– Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger einbeziehen (3. und 4. Klasse):

Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und 4. Klasse);

Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Freundinnen als Quelle der Unterstützung (4. Klasse).

– aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen, Entwicklungen einschätzen lernen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können (3. und 4. Klasse):

Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten (3. Klasse);

Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse);

Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen – mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen am Arbeitsmarkt (4. Klasse);

Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse);

Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten (4. Klasse);

steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse).

– sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. und 4. Klasse):

Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse);

persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit persönlichen Einstellungen und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse);

die Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse);

selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen (3. und 4. Klasse).

– Erwartungshaltungen und Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und in ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):

äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse);

geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.) (3. Klasse);

Lebens- und Berufsbiographien (3. Klasse);

Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse).

– die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester):

Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse);

Aufnahmeverfahren der Schulen und Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (4. Klasse);

Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse);

Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse);

Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse);

Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, ...) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse);

Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse).

– Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse):

Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer; Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen.

– schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren können (4. Klasse):

Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen);

gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz,

Behinderteneinstellgesetz;

Förderung des Integrationsgedankens.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

DIGITALE GRUNDBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Digitale Grundbildung umfasst digitale Kompetenz, Medienkompetenz sowie politische Kompetenzen. Diese sind – vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Medien und der über Medien vermittelten Wirklichkeit für die Gesellschaft – grundlegend für die Bildung junger Menschen.

Digitale Kompetenz, Medienkompetenz sowie politische Kompetenzen bedingen bzw. ergänzen einander. Sie haben das Ziel eines informierten, souveränen und verantwortlichen Umgangs mit Medien und Technik durch mündige Bürgerinnen und Bürger in der Demokratie und einer zunehmend von Digitalisierung beeinflussten Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die reflektierte Verwendung von Medien und Technik.

Digitale Kompetenz: Die Vermittlung digitaler Kompetenzen befähigt Schülerinnen und Schüler, auf Basis eines breiten Überblicks über aktuelle digitale Werkzeuge (Hard- und Software) für bestimmte Einsatzszenarien im schulischen, beruflichen sowie privaten Kontext jeweils passende Werkzeuge und Methoden auszuwählen, diese zu reflektieren und anzuwenden.

Der Erwerb von Handlungskompetenzen im Bereich digitaler Technologien erfolgt stets reflektiert und hat dabei auch Voraussetzungen und Folgen, Vor- und Nachteile bzw. gesellschaftliche Auswirkungen des Technikeinsatzes im Blickfeld.

Medienkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz. Sie umfasst die Aspekte der Produktion, der Repräsentation, der Mediensprache und der Mediennutzung. Die Vermittlung von Medienkompetenz umfasst die Fähigkeit, Medien zu nutzen, die verschiedenen Aspekte der Medien und Medieninhalte zu verstehen und kritisch zu bewerten sowie selbst in vielfältigen Kontexten zu kommunizieren. Kritisches und kreatives Denken sind zentrale Aspekte der Medienbildung.

Politische Kompetenzen fördern die Demokratie und die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger. Freie digitale Informations- und Kommunikationsnetze bieten dazu weitreichende kommunikative, soziale und kreative Möglichkeiten, bergen aber auch Risiken und Gefahren für den Einzelnen. Analytische Fähigkeiten ermöglichen ein besseres Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit sowie die aktive Teilhabe an netzwerkbasierter, medial vermittelter Kommunikation.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Schülerinnen und Schüler wachsen mit digitalen Medien auf und nutzen diese meist unbefangen und vielseitig. Zudem sind zeitgemäße Bildungs- und Arbeitsprozesse ohne die Nutzung digitaler Technologien kaum denkbar, ebenso wenig wie die Teilhabe an unserer Gesellschaft.

Wissen über gesellschaftliche Zusammenhänge strukturiert sich aus der Einsicht, dass gesellschaftliche Entwicklungen unter anderem von der Kommunikation der Menschen untereinander abhängig sind. Dazu bedienen sich diese bestimmter Zeichensysteme und Medien. Zudem ist unser Wissen über die politische Gegenwart auch von den Interpretationen von Menschen (Politiker/innen, Medienmacher/innen etc.) abhängig.

Im Rahmen der Digitalen Grundbildung werden Schülerinnen und Schülern alle notwendigen Kompetenzen vermittelt, um Technologien bewusst, produktiv und reflektiert für die eigene Weiterentwicklung einzusetzen oder in entsprechenden zukunftsträchtigen Berufsfeldern Fuß zu fassen. Dabei ist ethisches Denken und Handeln im politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld im Dienste der Förderung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit anzustreben.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation: Digitale Grundbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstwirksam zu erleben, indem sie digitale Technologien kreativ und vielfältig nutzen, um sich auszudrücken. Darüber hinaus werden Schülerinnen und Schüler befähigt, zielgerichtet und selbstständig Informationen zu suchen, zu finden und diese zu vergleichen und zu bewerten. Sie erlernen den Umgang mit widersprüchlichen Wahrheitsansprüchen in digitalen Medien und beteiligen sich an der demokratischen Kommunikationskultur durch öffentliche Äußerungen unter Verwendung digitaler Technologien.

Mensch und Gesellschaft: Digitale Grundbildung regt Schülerinnen und Schüler dazu an, gesellschaftliche Folgen und ethische Fragen in Bezug auf technische Innovationen zu reflektieren und zu beurteilen. Sie erkennen die Dynamik und Bedeutung von Werten, Normen und unterschiedlichen Interessen für die Nutzung von digitalen Medien und lernen, problematische Inhalte kritisch zu reflektieren. Schülerinnen und Schüler entwickeln ein verantwortungsvolles Verbraucher/innenverhalten durch bewusste Nutzung von Technologien und Medien.

Natur und Technik: Schülerinnen und Schüler erkennen die Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft und erwerben moralische und ethische Kompetenz zur Abschätzung von Technikfolgen und für die Auswirkungen menschlichen Tuns. Weiters erlangen sie Grundkenntnisse zu Bestandteilen und Funktionsweise unterschiedlicher digitaler Geräte und deren Einsatzmöglichkeiten. Digitale Grundbildung steigert die Problemlösekompetenz bei Schülerinnen und Schülern.

Kreativität und Gestaltung: Digitale Grundbildung eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich über digitale Medien und mit digitalen Medien kreativ und vielfältig zu äußern. Sie nehmen die Gestaltung digitaler Medien und damit verbundenes kommunikatives Handeln reflektiert wahr. Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, mediale Gestaltungselemente (Bild, Ton, Bewegtbild, Text) zu analysieren und auch einzusetzen. Dazu erwerben sie u.a. Kenntnisse zu Bildbearbeitung, Videoerstellung bzw. Audioerstellung.

Gesundheit und Bewegung: Digitale Grundbildung sensibilisiert Schülerinnen und Schüler für die Möglichkeiten, digitale Technologien zur Förderung der eigenen Gesundheit und des eigenen Wohlbefindens einzusetzen. Schülerinnen und Schüler werden aber auch angeregt, zu reflektieren, welche gesundheitlichen Probleme die übermäßige Nutzung von digitalen Medien nach sich ziehen kann und wie diese vermieden werden.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Themen ist jeweils von der Alltagssituation und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. In koedukativen Gruppen ist es wichtig, besonders darauf zu achten, dass Buben und Mädchen gleichberechtigte Zugänge und Teilhabemöglichkeiten erhalten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden ständig zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind hierbei stets im Blick zu behalten.

Das Konzept der Selbstwirksamkeitserwartung bezeichnet die Erwartung, auf Grund eigener Kompetenzen gewünschte Handlungen selbst ausführen zu können. Das Ermöglichen von Selbstwirksamkeitserfahrungen ist daher wichtig im Lernprozess.

Schülerinnen und Schüler sind zu kritischem, reflektiertem und verantwortungsvollem Umgang mit eigenen und fremden Daten in digitalen Medien und insbesondere in sozialen Netzwerken zu motivieren und zu befähigen. Im Mittelpunkt muss dabei das fundierte Fällen selbstständiger Urteile stehen. Dazu ist die Bearbeitung exemplarischer Fälle einschließlich der eigenen Recherche von Informationen besonders relevant.

Lebensweltbezug und Subjektorientierung ermöglichen es, ein gesellschaftspolitisches Thema als relevant für die Schülerinnen und Schüler darzustellen. Als Lebenswelt ist jener soziale Raum zu bezeichnen, der dem Menschen Handlungs- und Verhaltensmöglichkeiten vorgibt, die er aber auch – in Kommunikation mit seinem Mitmenschen – verändern kann. Um Lebensweltrelevanz im Unterricht zu erhöhen, ist es notwendig, Darstellungen kritisch einzubringen, mit denen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lebenswelt konfrontiert werden (z. B. Social Media, digitale Spiele). Besondere Bedeutung kommt der Dialogfähigkeit in der privaten und öffentlichen Kommunikation zu. Hier soll ein respektvoller Umgang mit anderen Meinungen vermittelt werden.

Die Themenbereiche sind durch handlungsorientierte Methoden und die Verwendung verschiedener Gestaltungs- und Ausdrucksmittel, Medien und Methoden zu behandeln.

Neben der Fähigkeit, Inhalte analysieren und beurteilen zu können, kommt der Fähigkeit zur eigenständigen Produktion von digitalen Äußerungen zentrale Bedeutung zu.

Lehrstoff:

Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung

Digitalisierung im Alltag:

Schülerinnen und Schüler

– können die Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag gestalten,

– reflektieren die eigene Medienbiografie sowie Medienerfahrungen im persönlichen Umfeld,

– beschreiben mögliche Folgen der zunehmenden Digitalisierung im persönlichen Alltag.

Chancen und Grenzen der Digitalisierung:

Schülerinnen und Schüler

– kennen wichtige Anwendungsgebiete der Informationstechnologie und informationstechnologische Berufe,

– sind sich gesellschaftlicher und ethischer Fragen im Zusammenhang mit technischen Innovationen bewusst,

– können die gesellschaftliche Entwicklung durch die Teilnahme am öffentlichen Diskurs mitgestalten.

Gesundheit und Wohlbefinden:

Schülerinnen und Schüler

– reflektieren, welche gesundheitlichen Probleme die übermäßige Nutzung von digitalen Medien nach sich ziehen kann,

– vermeiden Gesundheitsrisiken und Bedrohungen für das körperliche und seelische Wohlbefinden in Bezug auf digitale Technologien.

Informations-, Daten- und Medienkompetenz

Suchen und finden:

Schülerinnen und Schüler

– formulieren ihre Bedürfnisse für die Informationssuche,

– planen zielgerichtet und selbstständig die Suche nach Informationen, Daten und digitalen Inhalten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden (z. B. Suchbegriffe), passender Werkzeuge bzw. nützlicher Quellen.

Vergleichen und bewerten:

Schülerinnen und Schüler

– wenden Kriterien an, um die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit von Quellen zu bewerten (Quellenkritik, Belegbarkeit von Wissen),

– erkennen und reflektieren klischeehafte Darstellungen und Zuschreibungen in der medialen Vermittlung,

– können mit automatisiert aufbereiteten Informationsangeboten eigenverantwortlich umgehen.

Organisieren:

Schülerinnen und Schüler

– speichern Informationen, Daten und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur, in der diese gefunden und verarbeitet werden können.

Teilen:

Schülerinnen und Schüler

– teilen Informationen, Daten und digitale Inhalte mit anderen durch geeignete digitale Technologien,

– kennen die Grundzüge des Urheberrechts sowie des Datenschutzes (insb. das Recht am eigenen Bild) und wenden diese Bestimmungen an.

Betriebssysteme und Standard-Anwendungen

Grundlagen des Betriebssystems:

Schülerinnen und Schüler

– nutzen die zum Normalbetrieb notwendigen Funktionen eines Betriebssystems einschließlich des Dateimanagements sowie der Druckfunktion.

Textverarbeitung:

Schülerinnen und Schüler

– geben Texte zügig ein,

– strukturieren und formatieren Texte unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten,

– führen Textkorrekturen durch (ggf. unter Zuhilfenahme von Überarbeitungsfunktionen, Rechtschreibprüfung oder Wörterbuch).

Präsentationssoftware:

Schülerinnen und Schüler

– gestalten Präsentationen unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten,

– beachten Grundregeln der Präsentation (z. B. aussagekräftige Bilder, kurze Texte).

Tabellenkalkulation:

Schülerinnen und Schüler

– beschreiben den grundlegenden Aufbau einer Tabelle,

– legen Tabellen an, ändern und formatieren diese,

– führen mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen durch und lösen altersgemäße Aufgaben,

– stellen Zahlenreihen in geeigneten Diagrammen dar.

Mediengestaltung

Digitale Medien rezipieren:

Schülerinnen und Schüler

– kennen mediale Gestaltungselemente und können medienspezifische Formen unterscheiden,

– erkennen Medien als Wirtschaftsfaktor (z. B. Finanzierung, Werbung),

– nehmen die Gestaltung digitaler Medien und damit verbundenes kommunikatives Handeln reflektiert wahr: den Zusammenhang von Inhalt und Gestaltung (z. B. Manipulation), problematische Inhalte (z. B. sexualisierte, gewaltverherrlichende) sowie stereotype Darstellungen in Medien.

Digitale Medien produzieren:

Schülerinnen und Schüler

– erleben sich selbstwirksam, indem sie digitale Technologien kreativ und vielfältig nutzen,

– gestalten digitale Medien mittels aktueller Technologien, ggf. unter Einbeziehung anderer Medien: Texte, Präsentationen, Audiobeiträge, Videobeiträge sowie multimediale Lernmaterialien,

– beachten Grundregeln der Mediengestaltung,

– veröffentlichen Medienprodukte in geeigneten Ausgabeformaten auf digitalen Plattformen (z. B. Blog).

Inhalte weiterentwickeln:

Schülerinnen und Schüler

– können Informationen und Inhalte aktualisieren, verbessern sowie zielgruppen-, medienformat- und anwendungsgerecht aufarbeiten.

Digitale Kommunikation und Social Media

Interagieren und kommunizieren:

Schülerinnen und Schüler

– kennen verschiedene digitale Kommunikationswerkzeuge,

– beschreiben Kommunikationsbedürfnisse und entsprechende Anforderungen an digitale Kommunikationswerkzeuge,

– schätzen die Auswirkungen des eigenen Verhaltens in virtuellen Welten ab und verhalten sich entsprechend,

– erkennen problematische Mitteilungen und nutzen Strategien, damit umzugehen (z. B. Cybermobbing, Hasspostings).

An der Gesellschaft teilhaben:

Schülerinnen und Schüler

– begreifen das Internet als öffentlichen Raum und erkennen damit verbundenen Nutzen und Risiken.

Digitale Identitäten gestalten:

Schülerinnen und Schüler

– gestalten und schützen eigene digitale Identitäten reflektiert,

– erkennen Manipulationsmöglichkeiten durch digitale Identitäten (z. B. Grooming),

– verfolgen den Ruf eigener digitaler Identitäten und schützen diesen.

Zusammenarbeiten:

Schülerinnen und Schüler

– wissen, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren und achten auf kritische Faktoren (z. B. Standort des Servers, Datensicherung),

– nutzen verantwortungsvoll passende Werkzeuge und Technologien (etwa Wiki, cloudbasierte Werkzeuge, Lernplattform, ePortfolio).

Sicherheit

Geräte und Inhalte schützen:

Schülerinnen und Schüler

– sind sich Risiken und Bedrohungen in digitalen Umgebungen bewusst,

– überprüfen den Schutz ihrer digitalen Geräte und wenden sich im Bedarfsfall an die richtigen Stellen,

– treffen entsprechende Vorkehrungen, um ihre Geräte und Inhalte vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware zu schützen.

Persönliche Daten und Privatsphäre schützen:

Schülerinnen und Schüler

– verstehen, wie persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und geteilt werden können,

– treffen Vorkehrungen, um ihre persönlichen Daten zu schützen,

– kennen Risiken, die mit Geschäften verbunden sind, die im Internet abgeschlossen werden.

Technische Problemlösung

Technische Bedürfnisse und entsprechende Möglichkeiten identifizieren:

Schülerinnen und Schüler

– kennen die Bestandteile und Funktionsweise eines Computers und eines Netzwerks,

– kennen gängige proprietäre und offene Anwendungsprogramme und zugehörige Dateitypen.

Digitale Geräte nutzen:

Schülerinnen und Schüler

– schließen die wichtigsten Komponenten eines Computers richtig zusammen und identifizieren Verbindungsfehler,

– verbinden digitale Geräte mit einem Netzwerk und tauschen Daten zwischen verschiedenen elektronischen Geräten aus.

Technische Probleme lösen:

Schülerinnen und Schüler

– erkennen technische Probleme in der Nutzung von digitalen Geräten und melden eine konkrete Beschreibung des Fehlers an die richtigen Stellen.

Computational Thinking

Mit Algorithmen arbeiten:

Schülerinnen und Schüler

– nennen und beschreiben Abläufe aus dem Alltag,

– verwenden, erstellen und reflektieren Codierungen (z. B. Geheimschrift, QR-Code),

– vollziehen eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nach und führen diese aus,

– formulieren eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) verbal und schriftlich.

Kreative Nutzung von Programmiersprachen:

Schülerinnen und Schüler

– erstellen einfache Programme oder Webanwendungen mit geeigneten Tools, um ein bestimmtes Problem zu lösen oder eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen,

– kennen unterschiedliche Programmiersprachen und Produktionsabläufe.

Schulautonomer Vertiefungslehrstoff (eine Wochenstunde):

Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung

Chancen und Grenzen der Digitalisierung:

Schülerinnen und Schüler

– erkennen die Wechselwirkungen zwischen Natur, Technik und Gesellschaft,

– erkennen Chancen und Risiken der Mediennutzung und geschlechtsspezifische Aspekte.

Gesundheit und Wohlbefinden:

Schülerinnen und Schüler

– erkennen, wie digitale Technologien soziales Wohlbefinden und Inklusion fördern.

Informations-, Daten- und Medienkompetenz

Vergleichen und bewerten:

Schülerinnen und Schüler

– erkennen unterschiedliche, auch widersprüchliche Wahrheitsansprüche,

– vergleichen, analysieren und bewerten Informationen und digitale Inhalte kritisch (manipulative und monoperspektivische Darstellungen).

Teilen:

Schülerinnen und Schüler

– kennen Lizenzmodelle, insb. offene (Creative Commons, Open Educational Resources).

Betriebssysteme und Standard-Anwendungen

Präsentationssoftware:

Schülerinnen und Schüler

– kennen unterschiedliche Präsentationsansichten und wissen, wann man diese einsetzt,

– nutzen verschiedene Folienlayouts und Foliendesigns.

Tabellenkalkulation:

Schülerinnen und Schüler

– erfassen Daten; speichern, ändern und sortieren diese,

– suchen gezielt nach Daten und selektieren diese.

Mediengestaltung

Digitale Medien rezipieren:

Schülerinnen und Schüler

– analysieren Interessen und Bedingungen der Medienproduktion und Medienverbreitung.

Digitale Kommunikation und Social Media

Interagieren und kommunizieren:

Schülerinnen und Schüler

– wählen zielgerichtet geeignete digitale Technologien für konkrete Kommunikationsszenarien aus und bedenken bei der Auswahl die Interessen der Anbieter von Social Media, den Einfluss von Social Media auf ihre Wahrnehmung der Welt und Art und Umfang der Daten, die durch die Nutzung entstehen.

An der Gesellschaft teilhaben:

Schülerinnen und Schüler

– nutzen die demokratische Kommunikationskultur durch öffentliche Äußerungen unter Verwendung digitaler Technologien.

Technische Problemlösung

Technische Bedürfnisse und entsprechende Möglichkeiten identifizieren:

Schülerinnen und Schüler

– formulieren Bedürfnisse für den Einsatz digitaler Geräte,

– bewerten mögliche technologische Lösungen und wählen eine passende aus, auch unter Berücksichtigung proprietärer und freier Software.

Digitale Geräte nutzen:

Schülerinnen und Schüler

– nutzen unterschiedliche digitale Geräte entsprechend ihrer Einsatzmöglichkeiten,

– nutzen verschiedene Arten von Speichermedien und Speichersystemen.

Technische Probleme lösen:

Schülerinnen und Schüler

– nutzen Hilfesysteme bei der Problemlösung,

– führen Datensicherungen und -wiederherstellungen aus.

Computational Thinking

Mit Algorithmen arbeiten:

Schülerinnen und Schüler

– entdecken Gemeinsamkeiten und Regeln (Muster) in Handlungsanleitungen,

– erkennen die Bedeutung von Algorithmen in automatisierten digitalen Prozessen (z. B. automatisiertes Vorschlagen von potenziell interessanten Informationen).

Kreative Nutzung von Programmiersprachen:

Schülerinnen und Schüler

– beherrschen grundlegende Programmierstrukturen (Verzweigung, Schleifen, Prozeduren).

Schulautonomer Vertiefungslehrstoff (eine Wochenstunde):

Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung

Digitalisierung im Alltag:

Schülerinnen und Schüler

– kennen die Dynamik und Bedeutung von Werten, Normen und unterschiedlichen Interessen im Hinblick auf die Nutzung von digitalen Medien (ökonomisch, religiös, politisch, kulturell),

– wissen, inwieweit die Nutzung digitaler Technologien der Umwelt schadet oder zum Umweltschutz beiträgt.

Chancen und Grenzen der Digitalisierung:

Schülerinnen und Schüler

– erkennen Entwicklungen, die eine Gefahr für Chancengleichheit bei der Nutzung von Informationstechnologien darstellen, und nennen Handlungsoptionen.

Geschichtliche Entwicklung:

Schülerinnen und Schüler

– kennen die geschichtliche Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und Informatik insb. von Social Media unter Berücksichtigung menschenrechtlicher und ethischer Fragestellungen.

Informations-, Daten- und Medienkompetenz

Vergleichen und bewerten:

Schülerinnen und Schüler

– entwickeln ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung und Analyse von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild- und Datenmanipulation.

Betriebssysteme und Standard-Anwendungen

Grundlagen des Betriebssystems:

Schülerinnen und Schüler

– kennen die wichtigsten Aufgaben eines Betriebssystems und die wichtigsten Betriebssysteme.

Präsentationssoftware:

Schülerinnen und Schüler

– erstellen und formatieren Diagramme,

– fügen Effekte wie Animation und Übergang zu Präsentationen hinzu.

Mediengestaltung

Digitale Medien rezipieren:

Schülerinnen und Schüler

– erkennen und benennen Medieneinflüsse und Wertvorstellungen.

Digitale Medien produzieren:

Schülerinnen und Schüler

– setzen Wissen über Techniken und Ästhetiken populärer Medienkulturen eigenverantwortlich um,

– planen die Produktion von Medien hinsichtlich Inhalt, Format und Zielgruppe.

Inhalte weiterentwickeln:

Schülerinnen und Schüler

– binden Informationen inhaltlich, organisatorisch und sprachlich in bestehende Wissensorganisationsformate ein.

Digitale Kommunikation und Social Media

Interagieren und kommunizieren:

Schülerinnen und Schüler

– adaptieren Kommunikationsstrategien für spezifische Zielgruppen,

– wenden Verhaltensregeln für die Nutzung digitaler Technologien und zur Interaktion in digitalen Umgebungen an („Netiquette“).

Digitale Identitäten gestalten:

Schülerinnen und Schüler

– entwickeln ein Bewusstsein für die Pluralität von Onlineidentitäten und die Differenz zur eigenen Persönlichkeit.

Zusammenarbeiten:

Schülerinnen und Schüler

– formulieren Bedürfnisse für die gemeinsame Erarbeitung von Inhalten und Wissen mit Hilfe digitaler Technologien,

– wählen zielgerichtet geeignete Werkzeuge und Technologien für Prozesse der Zusammenarbeit aus.

Sicherheit

Geräte und Inhalte schützen:

Schülerinnen und Schüler

– verwenden Software zur Verschlüsselung von Daten.

Persönliche Daten und Privatsphäre schützen:

Schülerinnen und Schüler

– verstehen, wie Anbieter digitaler Services darüber informieren, auf welche Art und Weise persönliche Daten verwendet werden.

Technische Problemlösung

Technische Bedürfnisse und entsprechende Möglichkeiten identifizieren:

Schülerinnen und Schüler

– passen digitale Umgebungen an die eigenen Bedürfnisse an und treffen persönliche Einstellungen (z. B. barrierefreie Einstellungen im Betriebssystem).

Computational Thinking

Mit Algorithmen arbeiten:

Schülerinnen und Schüler

– können intuitiv nutzbare Benutzeroberflächen und dahinterstehende technische Abläufe einschätzen.

Kreative Nutzung von Programmiersprachen:

Schülerinnen und Schüler

– reflektieren die Grenzen und Möglichkeiten von Simulationen.

C. FREIGEGENSTÄNDE

VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen.

Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen sowie aus den Bildungsbereichen ergeben.

Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt. Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern. Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände (Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend einbezogen werden.

Lehrstoff:

Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen.

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung:

Anlass- und bedarfsorientiert sind – entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler – Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre grundlegenden kommunikativen und kreativen Fähigkeiten erproben und erweitern und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit entdecken.

In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln.

In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu verbessern ist.

Berufsorientierung:

Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Chor:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand „Musikerziehung“ gepflegten Liedgesang ist das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.

Darstellendes Spiel:

Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen und Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen.

Einführung in die Informatik:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.

Ernährung und Haushalt:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigt werden, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.

Instrumentalunterricht:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel erlernen bzw. erwerben, wobei ihnen vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Betätigung im Solo- und Ensemblespiel eröffnet werden sollen.

Kurzschrift:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen und wortgetreu in Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes erlangen.

Maschinschreiben:

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö) fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.

Schach:

Durch das Erlernen des „königlichen Spieles“ sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte entwickeln.

Spielmusik:

Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereitet sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel zu achten.

Technisches und textiles Werken:

Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Verkehrserziehung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum Straßenverkehr erwerben und zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sein.

FREMDSPRACHEN

Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Türkisch:

Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Siehe den Lehrplan des Pflichtgegenstandes „Geometrisches Zeichnen“ im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen ist die Erreichung eines hohen Grades der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie im Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen des Lehrplanes für Deutsch verwiesen, spezifische bzw. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt:

Der muttersprachliche Unterricht soll helfen,

– über die Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu stärken und den Integrationsprozess zu unterstützen,

– über die Auseinandersetzung mit der Herkunft und der aktuellen Lebenswelt sowie der Aufarbeitung der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen und Generationen zu schlagen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts.

Mensch und Gesellschaft (zusätzlicher Beitrag):

Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen.

Didaktische Grundsätze:

Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen:

Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen) Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative Prozesse unterstützen.

Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination mit dem Deutschunterricht notwendig und sinnvoll.

Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Berührungen und Kontakten (in Geschichte, Kultur, Literatur und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden.

Der heterogenen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen (selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, ...) begegnet werden.

Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern.

Inhaltliches Reproduzieren von verschiedenen Textsorten in der Muttersprache sowie in Deutsch (schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden.

Die Vermittlung eines grundlegenden philosophischen Rüstzeugs – Einführung in die Verwendung von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken – bereits vom Beginn des muttersprachlichen Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern.

Lehrstoff:

Die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist auf Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt werden.

Über den Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind:

– Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen.

– Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen).

– Erweiterung der Begiffsbildung und des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen sprachlichen Entwicklung.

– Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise in der Muttersprache und im Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen.

– Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt werden können.

Schriftliche Kommunikation:

– Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen.

– Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch sprachliche Sensibilisierung.

Mündliche Kommunikation:

– Erweiterung der Sprechfähigkeit und des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln).

– Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern in der Muttersprache im Vergleich zum Deutschen.

Lesefertigkeit:

– Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur suchen.

– Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung.

Sprachbetrachtung:

– Nachdenken über Sprechen und Sprache (Muttersprache und Deutsch) zur Festigung des Sprachbewusstseins und Förderung der Sicherheit des Sprachgebrauchs.

– Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler widerspiegeln.

– Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu bewältigen.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

INFORMATIK

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.

VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

E. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe zweiter Teil Abschnitt „Förderunterricht

F. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde zu erarbeiten und die Förderung der Kinder und Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;

– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;

– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den muttersprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des muttersprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiertgelenkten bis sehr offenenspielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten:

– Hörverstehen und Hör /Sehverstehen

– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

– Lesen und Leseverstehen

– Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen

– Wortschatz

– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)

– Aussprache

– Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb

– Rechtschreibung (Orthografie)

Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4: Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

– versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).

– versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.

– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen

– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer) gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).

– folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

– reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.

– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.

– bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).

– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.

– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).

– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).

– begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.

– erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.

– fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.

– trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.

– bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.

– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.

– wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.

– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

– verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort und Satzebene.

– versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.

– liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.

– versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).

– liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.

– erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.

– nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.

– erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

– verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.

– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).

– verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).

– verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).

– bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).

– verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).

– hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.

– verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).

– gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.

– verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).

– nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).

Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

– verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.

– erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.

– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).

– erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).

– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.

– nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.

– beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.

– drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.

– drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.

– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).

– formuliert Fragen und Antworten.

– stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.

Kompetenzbereich Aussprache

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