Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der der Detaillierungsgrad, Inhalt und die Form der Mitteilung von nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen nach § 25 Abs. 3 TKG 2003 festgelegt werden (Mitteilungsverordnung – MitV)
Abkürzung
MitV
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 Abs. 3 TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 102/2011, wird verordnet:
Allgemeines
§ 1. Ziel dieser Verordnung ist die transparente Mitteilung an Teilnehmer über bevorstehende einseitige nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der Vertragsbedingungen durch Betreiber von Telekommunikationsdiensten nach § 25 Abs. 3 TKG 2003.
§ 2. Der Betreiber hat den Teilnehmer so zu informieren, dass der Teilnehmer leicht konkrete Kenntnis über den Inhalt und die Auswirkungen der Änderungen auf das betroffene Vertragsverhältnis erlangen kann.
Abkürzung
MitV
Detaillierungsgrad der Mitteilung
§ 3. (1) Dem Teilnehmer ist der wesentliche Inhalt aller nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen für jedes einzelne bestehende Vertragsverhältnis getrennt darzustellen. Sind mehrere Vertragsverhältnisse von identischen Änderungen betroffen, so ist eine gemeinsame Darstellung der Änderungen für die betroffenen Vertragsverhältnisse möglich.
(2) Insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Regelungsinhalten hat die Mitteilung jedenfalls die Darlegung der bisher geltenden vertraglichen Regelungen und der geplanten neuen Regelungen für das konkrete, von den Änderungen betroffene Vertragsverhältnis zu enthalten:
Kündigungsfristen und -termine,
Taktung,
Entgelterhöhungen und
Einführung von neuen Entgelten.
(3) Anzugeben ist, ob es sich um einmalige, regelmäßige oder variable Entgelte handelt. Bei regelmäßigen Entgelten ist anzugeben, in welchen Abständen das Entgelt verrechnet wird.
Abkürzung
MitV
Detaillierungsgrad der Mitteilung
§ 3. (1) Dem Teilnehmer ist der wesentliche Inhalt aller nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen für jedes einzelne bestehende Vertragsverhältnis getrennt darzustellen. Sind mehrere Vertragsverhältnisse von identischen Änderungen betroffen, so ist eine gemeinsame Darstellung der Änderungen für die betroffenen Vertragsverhältnisse möglich.
(2) Insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Regelungsinhalten hat die Mitteilung jedenfalls die Darlegung der bisher geltenden vertraglichen Regelungen und der geplanten neuen Regelungen für das konkrete, von den Änderungen betroffene Vertragsverhältnis zu enthalten:
Kündigungsfristen und -termine,
Taktung,
Entgelterhöhungen,
Einführung von neuen Entgelten und
Datenübertragungsgeschwindigkeit und im ausschließlichen Einflussbereich des Anbieters von Internetzugangsdiensten liegende Parameter, die Auswirkungen auf die Datenübertragungsgeschwindigkeit haben.
(3) Anzugeben ist, ob es sich um einmalige, regelmäßige oder variable Entgelte handelt. Bei regelmäßigen Entgelten ist anzugeben, in welchen Abständen das Entgelt verrechnet wird.
Inhalt der Mitteilung
§ 4. (1) Die Mitteilung an den Teilnehmer ist anschließend an die Überschrift „Wichtige Information“ mit folgendem Wortlaut einzuleiten: „Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen. Es sollen ab dem [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] für Ihr Vertragsverhältnis bzw. Ihre Vertragsverhältnisse [Bezeichnung des Vertragsverhältnisses/der Vertragsverhältnisse] folgende Änderungen in Kraft treten:“.
(2) Im Anschluss ist der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen nach Maßgabe der §§ 2 und 3 darzustellen.
(3) Der Teilnehmer ist weiters mit folgendem Wortlaut über sein Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen kostenlos zu kündigen, zu informieren: „Auf Grund der geplanten Änderungen haben Sie das Recht, das oben genannte Vertragsverhältnis/die oben genannten Vertragsverhältnisse jeweils bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen am [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] kostenlos zu kündigen. Im Fall einer Kündigung auf Grund dieses Sonderkündigungsrechtes fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an. Die Kündigung muss, damit sie fristgerecht erfolgt, bis zum oben genannten Datum bei uns zugegangen sein.“.
(4) Der Wortlaut des § 4 Abs. 1 und 3 ist mit dem geplanten In-Kraft-Tretensdatum der Änderungen sowie dem betroffenen Vertragsverhältnis bzw. den betroffenen Vertragsverhältnissen, falls mehrere Vertragsverhältnisse von identischen Änderungen betroffen sind, zu ergänzen.
(5) Für den Fall, dass zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer eine Widerspruchsmöglichkeit des Teilnehmers gegen geplante Änderungen der Vertragsbedingungen vereinbart wurde, ist die Verordnung sinngemäß anzuwenden und der Wortlaut von § 4 Abs. 1 und 3 anzupassen.
Abkürzung
MitV
Inhalt der Mitteilung
§ 4. (1) Die Mitteilung an den Teilnehmer ist anschließend an die Überschrift „Wichtige Information“ mit folgendem Wortlaut einzuleiten: „Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen. Es sollen ab dem [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] für Ihr Vertragsverhältnis bzw. Ihre Vertragsverhältnisse [Bezeichnung des Vertragsverhältnisses/der Vertragsverhältnisse] folgende Änderungen in Kraft treten:“.
(2) Im Anschluss ist der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen nach Maßgabe der §§ 2 und 3 darzustellen.
(3) Der Teilnehmer ist weiters mit folgendem Wortlaut über sein Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen kostenlos zu kündigen, zu informieren: „Sie haben das Recht, bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen am [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] kostenlos zu kündigen. Es fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an. Die Kündigung muss bis zum oben genannten Datum bei uns zugegangen sein. Die Kündigung wird mit Einlangen bei uns wirksam. Zu diesem Zeitpunkt endet Ihr Vertrag. Abweichend können Sie ein Wunschdatum (spätestens jedoch den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen) in Ihrer Kündigung angeben. Bitte beachten Sie die Fristen für eine allfällige Rufnummernmitnahme.“.
(4) Der Wortlaut des § 4 Abs. 1 und 3 ist mit dem geplanten In-Kraft-Tretensdatum der Änderungen sowie dem betroffenen Vertragsverhältnis bzw. den betroffenen Vertragsverhältnissen, falls mehrere Vertragsverhältnisse von identischen Änderungen betroffen sind, zu ergänzen.
(5) Für nicht-anonyme Prepaid-Vertragsverhältnisse ist abweichend von Abs. 3 der in § 5 Abs. 3 dargestellte Text zu verwenden.
Abkürzung
MitV
Inhalt der Mitteilung
§ 4. (1) Die Mitteilung an den Teilnehmer ist anschließend an die Überschrift „Wichtige Information“ mit folgendem Wortlaut einzuleiten: „Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen. Es sollen ab dem [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] für Ihr Vertragsverhältnis bzw. Ihre Vertragsverhältnisse [Bezeichnung des Vertragsverhältnisses/der Vertragsverhältnisse] folgende Änderungen in Kraft treten:“.
(2) Im Anschluss ist der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen nach Maßgabe der §§ 2 und 3 darzustellen.
(3) Der Teilnehmer ist weiters mit folgendem Wortlaut über sein Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen kostenlos zu kündigen, zu informieren: „Sie haben das Recht, bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen am [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] kostenlos zu kündigen. Es fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an. Die Kündigung muss bis zum oben genannten Datum bei uns zugegangen sein. Die Kündigung wird mit Einlangen bei uns wirksam. Zu diesem Zeitpunkt endet Ihr Vertrag. Abweichend können Sie ein Wunschdatum (spätestens jedoch den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen) in Ihrer Kündigung angeben. Bitte beachten Sie die Fristen für eine allfällige Rufnummernmitnahme.“.
(4) Der Wortlaut des § 4 Abs. 1 und 3 ist mit dem geplanten In-Kraft-Tretensdatum der Änderungen sowie dem betroffenen Vertragsverhältnis bzw. den betroffenen Vertragsverhältnissen, falls mehrere Vertragsverhältnisse von identischen Änderungen betroffen sind, zu ergänzen. Zusätzlich sind Informationen zur Form der Kündigung samt den zur Ausübung der Kündigung notwendigen Kontaktmöglichkeiten in die Mitteilung, außerhalb des Rahmens nach § 5 Abs. 2 Z 2, aufzunehmen.
(5) Für Mitteilungen per SMS ist abweichend von Abs. 3 der in § 5 Abs. 3 dargestellte Text zu verwenden.
(6) Für nicht ausschließlich begünstigende Änderungen, die nach § 25 Abs. 3 TKG 2003 den Teilnehmer nicht zur kostenlosen Kündigung berechtigen, ist abweichend von Abs. 3 der in § 5 Abs. 4 dargestellte Text zu verwenden. Im Text nach § 5 Abs. 4 sind die Entscheidung der Behörde oder die Änderung der Rechtslage, die die Änderungen zwingend und unmittelbar erforderlich macht, durch den Betreiber zu bezeichnen.
Form der Mitteilung
§ 5. (1) Der Betreiber hat sicherzustellen, dass der Teilnehmer seine Mitteilung mindestens einen Monat vor dem In-Kraft-Treten der beabsichtigten Vertragsänderungen erhält.
(2) Die Mitteilung hat in ihrer Gestaltung folgenden Anforderungen zu entsprechen:
Die Schriftgröße hat zumindest der sonst in der Mitteilung für den Fließtext verwendeten Schriftgröße zu entsprechen und muss leicht lesbar sein.
Die Mitteilung ist zu umrahmen. Innerhalb des Rahmens darf ausschließlich der nach § 4 vorgegebene Text dargestellt werden.
Als Überschrift ist der Wortlaut „Wichtige Information“ zu verwenden. Die Überschrift muss zentriert sein.
Falls die Nachricht einen Betreff enthält, ist der Wortlaut „Wichtige Information über vertragliche Änderungen“ zu verwenden.
Jedenfalls ist die Mitteilung auf der ersten Seite darzustellen.
Form der Mitteilung
§ 5. (1) Der Betreiber hat sicherzustellen, dass der Teilnehmer seine Mitteilung mindestens einen Monat vor dem In-Kraft-Treten der beabsichtigten Vertragsänderungen erhält.
(1a) Die Mitteilung hat in Textform zu erfolgen.
(Anm.: Abs. 1b tritt mit 1.9.2016 in Kraft)
(1c) Sofern der Teilnehmer – aus dem Grund, weil es sich um ein anonymes Prepaid-Vertragsverhältnis handelt – dem Betreiber weder eine E-Mail-Adresse noch eine Anschrift für den Zweck, vertragliche Erklärungen zu erhalten, bekannt gegeben hat, kann die Mitteilung ausnahmsweise mittels SMS erfolgen. Die Mitteilung per SMS ist an jede einzelne Rufnummer zu übermitteln, deren Vertragsbedingungen geändert werden sollen.
(2) Die Mitteilung hat in ihrer Gestaltung folgenden Anforderungen zu entsprechen:
Die Schriftgröße hat zumindest der sonst in der Mitteilung für den Fließtext verwendeten Schriftgröße zu entsprechen und muss leicht lesbar sein.
Die Mitteilung ist zu umrahmen. Innerhalb des Rahmens darf ausschließlich der nach § 4 vorgegebene Text dargestellt werden.
Als Überschrift ist der Wortlaut „Wichtige Information“ zu verwenden. Die Überschrift muss zentriert sein.
Falls die Nachricht einen Betreff enthält, ist der Wortlaut „Wichtige Information über vertragliche Änderungen“ zu verwenden.
Jedenfalls ist die Mitteilung auf der ersten Seite darzustellen.
(3) Für Mitteilungen per SMS gilt Abs. 2 mit der Maßgabe, dass der Text der Mitteilung nicht umrahmt und die Überschrift nicht zentriert sein muss. Abweichend von § 4 Abs. 3 ist folgender Abschlusstext zu verwenden:
„Sie können bis zum [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] kündigen und Ihr Guthaben kostenlos auszahlen lassen. Die Kündigung muss bis zum oben genannten Datum bei uns zugegangen sein und wird mit Einlangen bei uns unverzüglich wirksam. Abweichend können Sie ein Wunschdatum (spätestens der [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums]) in Ihrer Kündigung angeben. Bitte beachten Sie die Fristen für eine allfällige Rufnummernmitnahme.“.
Abkürzung
MitV
Form der Mitteilung
§ 5. (1) Der Betreiber hat sicherzustellen, dass der Teilnehmer seine Mitteilung mindestens einen Monat vor dem In-Kraft-Treten der beabsichtigten Vertragsänderungen erhält.
(1a) Die Mitteilung hat in Textform zu erfolgen.
(1b) Die Übermittlung der Mitteilung hat per Brief oder E-Mail zu erfolgen. Die Mitteilung ist jedenfalls in Briefform zu übermitteln, wenn der Teilnehmer die Rechnung üblicherweise in Briefform erhält.
(1c) Sofern der Teilnehmer – aus dem Grund, weil es sich um ein anonymes Prepaid-Vertragsverhältnis handelt – dem Betreiber weder eine E-Mail-Adresse noch eine Anschrift für den Zweck, vertragliche Erklärungen zu erhalten, bekannt gegeben hat, kann die Mitteilung ausnahmsweise mittels SMS erfolgen. Die Mitteilung per SMS ist an jede einzelne Rufnummer zu übermitteln, deren Vertragsbedingungen geändert werden sollen.
(2) Die Mitteilung hat in ihrer Gestaltung folgenden Anforderungen zu entsprechen:
Die Schriftgröße hat zumindest der sonst in der Mitteilung für den Fließtext verwendeten Schriftgröße zu entsprechen und muss leicht lesbar sein.
Die Mitteilung ist zu umrahmen. Innerhalb des Rahmens darf ausschließlich der nach § 4 vorgegebene Text dargestellt werden.
Als Überschrift ist der Wortlaut „Wichtige Information“ zu verwenden. Die Überschrift muss zentriert sein.
Falls die Nachricht einen Betreff enthält, ist der Wortlaut „Wichtige Information über vertragliche Änderungen“ zu verwenden.
Jedenfalls ist die Mitteilung auf der ersten Seite darzustellen.
(3) Für Mitteilungen per SMS gilt Abs. 2 mit der Maßgabe, dass der Text der Mitteilung nicht umrahmt und die Überschrift nicht zentriert sein muss. Abweichend von § 4 Abs. 3 ist folgender Abschlusstext zu verwenden:
„Sie können bis zum [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] kündigen und Ihr Guthaben kostenlos auszahlen lassen. Die Kündigung muss bis zum oben genannten Datum bei uns zugegangen sein und wird mit Einlangen bei uns unverzüglich wirksam. Abweichend können Sie ein Wunschdatum (spätestens der [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums]) in Ihrer Kündigung angeben. Bitte beachten Sie die Fristen für eine allfällige Rufnummernmitnahme.“.
Abkürzung
MitV
Form der Mitteilung
§ 5. (1) Der Betreiber hat sicherzustellen, dass der Teilnehmer seine Mitteilung mindestens einen Monat vor dem In-Kraft-Treten der beabsichtigten Vertragsänderungen erhält.
(1a) Die Mitteilung hat in Textform zu erfolgen.
(1b) Die Übermittlung der Mitteilung hat per Brief oder E-Mail zu erfolgen. Die Mitteilung ist jedenfalls in Briefform zu übermitteln, wenn der Teilnehmer die Rechnung üblicherweise in Briefform erhält.
(1c) Sofern ein Prepaid-Vertragsverhältnis vorliegt und dem Betreiber weder eine E-Mail-Adresse noch eine Anschrift für den Zweck, vertragliche Erklärungen zu erhalten, bekannt gegeben wurde, kann die Mitteilung mittels SMS erfolgen. Die Mitteilung per SMS ist an jede einzelne Rufnummer zu übermitteln, deren Vertragsbedingungen geändert werden sollen.
(2) Die Mitteilung hat in ihrer Gestaltung folgenden Anforderungen zu entsprechen:
Die Schriftgröße hat zumindest der sonst in der Mitteilung für den Fließtext verwendeten Schriftgröße zu entsprechen und muss leicht lesbar sein.
Die Mitteilung ist zu umrahmen. Innerhalb des Rahmens darf ausschließlich der nach § 4 vorgegebene Text dargestellt werden.
Als Überschrift ist der Wortlaut „Wichtige Information“ zu verwenden. Die Überschrift muss zentriert sein.
Falls die Nachricht einen Betreff enthält, ist der Wortlaut „Wichtige Information über vertragliche Änderungen“ zu verwenden.
Jedenfalls ist die Mitteilung auf der ersten Seite darzustellen.
(3) Für Mitteilungen per SMS gilt Abs. 2 mit der Maßgabe, dass der Text der Mitteilung nicht umrahmt und die Überschrift nicht zentriert sein muss. Abweichend von § 4 Abs. 3 ist folgender Abschlusstext zu verwenden, wenn es sich um ein Prepaid-Vertragsverhältnis handelt und eine kostenlose Kündigung möglich ist:
„Sie können bis zum [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] kündigen und sich Ihr Guthaben kostenlos auszahlen lassen. Die Kündigung muss uns bis zum oben genannten Datum zugegangen sein und wird mit Einlangen bei uns unverzüglich wirksam. Abweichend können Sie ein Wunschdatum (spätestens der [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums]) in Ihrer Kündigung angeben. Bitte beachten Sie die Fristen für eine allfällige Rufnummernmitnahme.“.
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