Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kap Verde vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2012-08-04
Status Aufgehoben · 2014-07-08
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 93/2010).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 93/2010).

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kap Verde vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation vom 8. Juli 2010 (BGBl. III Nr. 91/2010) wurde gemäß seinem Art. 13 durch Briefwechsel vom 6. und 9. Juli 2012 für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit 9. Juli 2012, verlängert.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.