Änderungshistorie

Verordnung des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwands- und Erschwerniszulage (Betriebssonderzulage) für Bedienstete, die der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind (Betriebssonderzulagen-Verordnung 2012 – BSZ 2012)

1 Version · 2012-09-01 — 2014-06-30 (aufgehoben)
2014-06-30
Aufhebung
2012-08-31
Betriebssonderzulagen-Verordnung 2012
Originalfassung Text zu diesem Datum