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Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Geltender Text a fecha 2012-11-14

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 2113,9 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 3932,0 Millionen SZR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.