Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die für den elektronischen Gesundheitsdatenaustausch in Betracht kommenden Rollen sowie die qualitativen Mindestanforderungen für Verschlüsselung und elektronische Signaturen festgelegt werden – Gesundheitstelematikverordnung 2012 (GTelV 2012)
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