Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die für den elektronischen Gesundheitsdatenaustausch in Betracht kommenden Rollen sowie die qualitativen Mindestanforderungen für Verschlüsselung und elektronische Signaturen festgelegt werden – Gesundheitstelematikverordnung 2012 (GTelV 2012)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2013-01-01
Status Aufgehoben · 2013-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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