Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV) und die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV geändert wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2013-07-01
Status Aufgehoben · 2019-03-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

PEV

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 52 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:

Abkürzung

PEV

Gegenstand der Poststatistik

§ 1. (1) Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens sind statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen sowie gemäß § 7 Abs. 2 Publikationen zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich zustimmt.

(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen:

1.

Quartalswerte über Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,

2.

Quartalswerte über die Anzahl der Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

3.

Quartalswerte über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

4.

Quartalswerte über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,

5.

Quartalswerte über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

6.

Quartalswerte über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern (Vollzeit und Teilzeit) sowie zu Leasingpersonal und freien Mitarbeitern und

7.

Jahreswerte über Investitionen im Postsektor.

Abkürzung

PEV

Statistische Einheiten

§ 2. Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd §§ 25 und 26 PMG.

Abkürzung

PEV

Erhebungsmerkmale

§ 3. Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.

Abkürzung

PEV

Durchführung der Erhebungen

§ 4. (1) Erhebungen im Rahmen der Poststatistik erfolgen durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß § 2. Es ist eine Vollerhebung vorzunehmen.

(2) Die Erstellung der Statistiken und die sonstigen statistischen Arbeiten erfolgen durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.

Abkürzung

PEV

Auskunftspflicht

§ 5. (1) Auskunftspflichtig ist der Inhaber oder verantwortliche Leiter einer Einheit gemäß § 2.

(2) Die Angaben nach § 3 sind von den Auskunftspflichtigen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in von dieser vorgegebenen, strukturierten, elektronischen Form (E-Mail oder Datenträger) zu übermitteln.

(3) Die Angaben nach § 3 sind jeweils spätestens zwölf Wochen nach Ende eines Kalendervierteljahrs für das vergangene Kalendervierteljahr zu übermitteln.

Abkürzung

PEV

Erhebungsunterlagen

§ 6. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.

Abkürzung

PEV

Auswertung und Publikationen

§ 7. (1) Die im Rahmen der Poststatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:

1.

Laufende Beobachtung und Überwachung,

2.

zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten,

3.

Publikationen und Vorschauen (Information des Sektors),

4.

Information der gesetzgebenden Organe und der Verwaltung.

(2) Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens ein Quartal nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:

Statistiken über

1.

Quartalsstatistiken über die Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,

2.

Quartalsstatistiken über die Anzahl der Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

3.

Quartalsstatistiken über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

4.

Quartalsstatistiken über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,

5.

Quartalsstatistiken über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

6.

Quartalsstatistiken über die Anzahl eigener Mitarbeiter (Vollzeit und Teilzeit) sowie von Leasingpersonal und freien Mitarbeitern, und

7.

Jahresstatistiken über Investitionen im Postsektor.

Abkürzung

PEV

Inkrafttreten

§ 8. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.

Abkürzung

PEV

Anlage 1

Erhebungsbereich: Sendungsmengen

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Briefsendungen Inland Stück Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg)
Paketsendungen Inland Stück Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg)
Zeitungen Zeitschriften Stück Quartal
Einschreibsendungen Stück Quartal
Wertsendungen Stück Quartal
Behördliche Schriftstücke (RsB, RsA) Stück Quartal
Sonstige adressierte Sendungen Inland Stück Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)
Briefsendungen Gesamt Stück Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum
Paketsendungen Gesamt Stück Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum
Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt Stück Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum
Briefsendungen Ausland Stück Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen
Paketsendungen Ausland Stück Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen
Sonstige adressierte Sendungen Ausland Stück Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen
Unadressierte Sendungen Stück Quartal

Abkürzung

PEV

Anlage 2

Erhebungsbereich: Umsätze

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Umsätze aus Briefsendungen Inland Euro Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg)
Umsätze aus Paketsendungen Inland Euro Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg)
Umsätze aus Zeitungen Zeitschriften Euro Quartal
Umsätze aus Einschreibsendungen Euro Quartal
Umsätze aus Wertsendungen Euro Quartal
Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RsB, RsA) Euro Quartal
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland Euro Quartal Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)
Umsätze aus Briefsendungen Gesamt Euro Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum
Umsätze aus Paketsendungen Gesamt Euro Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt Euro Quartal Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen /Postkasten, Verteilzentrum
Umsätze aus Briefsendungen Ausland Euro Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen
Umsätze aus Paketsendungen Ausland Euro Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Ausland Euro Quartal Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen
Umsätze aus unadressierten Sendungen Euro Quartal

Abkürzung

PEV

Anlage 3

Erhebungsbereich: Sonstige Informationen

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl an Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Quartal
Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Quartal Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte
Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Quartal
Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen Anzahl Quartal

Abkürzung

PEV

Anlage 4

Erhebungsbereich: Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Postsektor

Erhebungsmerkmal Anzugebende Einheit Betrachtungszeitraum Anmerkungen / Detaillierungen
Mitarbeiter (in Ganztagskräften) Anzahl Stand per Quartalsletzten Unterschieden in eigene Mitarbeiter (Vollzeit und Teilzeit) sowie Leasingpersonal und freie Mitarbeiter
Investitionen in Infrastruktur Euro Jahreswert

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