Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV) und die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV geändert wird
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PEV
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 52 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:
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PEV
Gegenstand der Poststatistik
§ 1. (1) Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens sind statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen sowie gemäß § 7 Abs. 2 Publikationen zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich zustimmt.
(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen:
Quartalswerte über Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,
Quartalswerte über die Anzahl der Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
Quartalswerte über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
Quartalswerte über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,
Quartalswerte über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
Quartalswerte über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern (Vollzeit und Teilzeit) sowie zu Leasingpersonal und freien Mitarbeitern und
Jahreswerte über Investitionen im Postsektor.
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PEV
Statistische Einheiten
§ 2. Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd §§ 25 und 26 PMG.
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PEV
Erhebungsmerkmale
§ 3. Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.
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PEV
Durchführung der Erhebungen
§ 4. (1) Erhebungen im Rahmen der Poststatistik erfolgen durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß § 2. Es ist eine Vollerhebung vorzunehmen.
(2) Die Erstellung der Statistiken und die sonstigen statistischen Arbeiten erfolgen durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.
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PEV
Auskunftspflicht
§ 5. (1) Auskunftspflichtig ist der Inhaber oder verantwortliche Leiter einer Einheit gemäß § 2.
(2) Die Angaben nach § 3 sind von den Auskunftspflichtigen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in von dieser vorgegebenen, strukturierten, elektronischen Form (E-Mail oder Datenträger) zu übermitteln.
(3) Die Angaben nach § 3 sind jeweils spätestens zwölf Wochen nach Ende eines Kalendervierteljahrs für das vergangene Kalendervierteljahr zu übermitteln.
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PEV
Erhebungsunterlagen
§ 6. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.
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PEV
Auswertung und Publikationen
§ 7. (1) Die im Rahmen der Poststatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:
Laufende Beobachtung und Überwachung,
zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten,
Publikationen und Vorschauen (Information des Sektors),
Information der gesetzgebenden Organe und der Verwaltung.
(2) Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens ein Quartal nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:
Statistiken über
Quartalsstatistiken über die Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,
Quartalsstatistiken über die Anzahl der Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
Quartalsstatistiken über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
Quartalsstatistiken über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,
Quartalsstatistiken über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
Quartalsstatistiken über die Anzahl eigener Mitarbeiter (Vollzeit und Teilzeit) sowie von Leasingpersonal und freien Mitarbeitern, und
Jahresstatistiken über Investitionen im Postsektor.
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PEV
Inkrafttreten
§ 8. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
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PEV
Anlage 1
Erhebungsbereich: Sendungsmengen
| Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
|---|---|---|---|
| Briefsendungen Inland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg) |
| Paketsendungen Inland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) |
| Zeitungen Zeitschriften | Stück | Quartal | |
| Einschreibsendungen | Stück | Quartal | |
| Wertsendungen | Stück | Quartal | |
| Behördliche Schriftstücke (RsB, RsA) | Stück | Quartal | |
| Sonstige adressierte Sendungen Inland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg) |
| Briefsendungen Gesamt | Stück | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum |
| Paketsendungen Gesamt | Stück | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum |
| Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt | Stück | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum |
| Briefsendungen Ausland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen |
| Paketsendungen Ausland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen |
| Sonstige adressierte Sendungen Ausland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen |
| Unadressierte Sendungen | Stück | Quartal | |
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PEV
Anlage 2
Erhebungsbereich: Umsätze
| Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
|---|---|---|---|
| Umsätze aus Briefsendungen Inland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg) |
| Umsätze aus Paketsendungen Inland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) |
| Umsätze aus Zeitungen Zeitschriften | Euro | Quartal | |
| Umsätze aus Einschreibsendungen | Euro | Quartal | |
| Umsätze aus Wertsendungen | Euro | Quartal | |
| Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RsB, RsA) | Euro | Quartal | |
| Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg) |
| Umsätze aus Briefsendungen Gesamt | Euro | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum |
| Umsätze aus Paketsendungen Gesamt | Euro | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum |
| Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt | Euro | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen /Postkasten, Verteilzentrum |
| Umsätze aus Briefsendungen Ausland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen |
| Umsätze aus Paketsendungen Ausland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen |
| Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Ausland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen |
| Umsätze aus unadressierten Sendungen | Euro | Quartal | |
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PEV
Anlage 3
Erhebungsbereich: Sonstige Informationen
| Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
|---|---|---|---|
| Anzahl an Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Quartal | |
| Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Quartal | Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte |
| Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Quartal | |
| Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Quartal | |
Abkürzung
PEV
Anlage 4
Erhebungsbereich: Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Postsektor
| Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiter (in Ganztagskräften) | Anzahl | Stand per Quartalsletzten | Unterschieden in eigene Mitarbeiter (Vollzeit und Teilzeit) sowie Leasingpersonal und freie Mitarbeiter |
| Investitionen in Infrastruktur | Euro | Jahreswert | |
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