Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungs- und Förderungsstipendien für das Studienjahr 2012/2013 (Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung 2013)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 58 Abs. 2 und 64 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2013, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:
§ 1. Für Leistungsstipendien und für Förderungsstipendien stehen im Kalenderjahr 2013 Budgetmittel im Gesamtbetrag von 9 803 964,87 Euro zur Verfügung. Diese werden nach der Zahl der im Studienjahr 2011/2012 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender und bei im Aufbau befindlichen Ausbildungen nach der Zahl der voraussichtlichen Abschlüsse wie folgt aufgeteilt:
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