Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2013-06-21
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages einen Kredit im Umfang von höchstens 6,13 Milliarden Euro zu gewähren.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.

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