VERTRAG ÜBER DEN BEITRITT DER REPUBLIK KROATIEN ZUR EUROPÄISCHEN UNIONVertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2013-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1.

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 2 B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Art. 50 Abs. 4 B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

2.

Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, gälische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. August 2012 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 3 Abs. 3 mit 1. Juli 2013 in Kraft.

Der Vertrag wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 112 vom 24.04.2012, veröffentlicht.

Präambel/Promulgationsklausel

INHALT

A. Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union

B. Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

Erster Teil: Grundsätze
Zweiter Teil: Anpassungen der Verträge
Titel I: Institutionelle Bestimmungen
Titel II: Sonstige Änderungen
Dritter Teil: Ständige Bestimmungen
Vierter Teil: Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer
Titel I: Übergangsmaßnahmen
Titel II: Institutionelle Bestimmungen
Titel III: Finanzbestimmungen
Titel IV: Sonstige Bestimmungen
Fünfter Teil: Bestimmungen über die Durchführung dieser Akte
Titel I: Anpassungen der Geschäftsordnungen der Organe und der
Satzungen und Geschäftsordnungen der Ausschüsse
Titel II: Anwendbarkeit der Rechtsakte der Organe
Titel III: Schlussbestimmungen
ANHÄNGE
Anhang I: Liste der Übereinkünfte und Protokolle, denen die Republik Kroatien am Tag des Beitritts beitritt (nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte)
Anhang II: Verzeichnis der Bestimmungen des in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstands und der darauf beruhenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakte, die ab dem Beitritt für die Republik Kroatien bindend und in der Republik Kroatien anzuwenden sind (nach Artikel 4 Absatz 1 der Beitrittsakte)
Anhang III: Liste nach Artikel 15 der Beitrittsakte: Anpassungen der Rechtsakte der Organe
1. Freier Dienstleistungsverkehr
2. Vorschriften über geistiges Eigentum
I. Gemeinschaftsmarke
II. Ergänzende Schutzzertifikate
III. Gemeinschaftsgeschmacksmuster
3. Finanzdienstleistungen
4. Landwirtschaft
5. Fischerei
6. Steuerliche Vorschriften
7. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturellen Instrumente
8. Umwelt
Anhang IV: Liste nach Artikel 16 der Beitrittsakte: Andere ständige Bestimmungen
1. Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
2. Wettbewerbspolitik
3. Landwirtschaft
4. Fischerei
5. Zollunion
Anlage zu Anhang IV
Anhang V: Liste nach Artikel 18 der Beitrittsakte: Übergangsmaßnahmen
1. Freier Warenverkehr
2. Freizügigkeit
3. Freier Kapitalverkehr
4. Landwirtschaft
I. Übergangsmaßnahmen für Kroatien
II. Vorübergehendes Zollkontingent für Rohzucker zur Raffination
III. Direktzahlungen - Befristete Maßnahmen für Kroatien
5. Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik
I. Legehennen
II. Betriebe (Fleisch-, Milch- und Fischerzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte)
III. Vermarktung von Saatgut
IV. Neum
6. Fischerei
7. Verkehrspolitik
8. Steuerliche Vorschriften
9. Freiheit, Sicherheit und Recht
10. Umwelt
I. Horizontale Rechtsvorschriften
II. Luftqualität
III. Abfallbewirtschaftung
IV. Wasserqualität
V. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU)
VI. Chemikalien
Anlage zu Anhang V
Anhang VI: Entwicklung des ländlichen Raums (nach Artikel 35 Absatz 2 der Beitrittsakte)
Anhang VII: Spezifische Verpflichtungen, die die Republik Kroatien bei den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist (nach Artikel 36 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Beitrittsakte)
Anhang VIII: Verpflichtungen, die die Republik Kroatien im Hinblick auf die Umstrukturierung der kroatischen Schiffbauindustrie eingegangen ist (nach Artikel 36 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Beitrittsakte)
Anhang IX: Verpflichtungen, die die Republik Kroatien im Hinblick auf die Umstrukturierung der Stahlindustrie eingegangen ist (nach Artikel 36 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Beitrittsakte)
PROTOKOLL
Protokoll über bestimmte Modalitäten für eine etwaige einmalige Übertragung von Einheiten der zugeteilten Menge (Assigned Amount Units), die im Rahmen des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vergeben wurden, an die Republik Kroatien und die entsprechende Ausgleichsleistung
SCHLUSSAKTE
I. Wortlaut der Schlussakte
II. Erklärungen
A. Gemeinsame Erklärung der derzeitigen Mitgliedstaaten
Gemeinsame Erklärung zur vollständigen Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands
B. Gemeinsame Erklärung verschiedener derzeitiger Mitgliedstaaten
Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Kroatien
C. Gemeinsame Erklärung der derzeitigen Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien
Gemeinsame Erklärung zum Europäischen Entwicklungsfonds
D. Erklärung der Republik Kroatien
Erklärung der Republik Kroatien zu der Übergangsregelung für die Liberalisierung des kroatischen Marktes für landwirtschaftliche Flächen
III. Briefwechsel zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über ein Informations- und Konsultationsverfahren für die Annahme bestimmter Beschlüsse und sonstige Maßnahmen in der Zeit vor dem Beitritt

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK BULGARIEN,

DER PRÄSIDENT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK,

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK,

DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK ESTLAND,

DER PRÄSIDENT IRLANDS,

DER PRÄSIDENT DER HELLENISCHEN REPUBLIK,

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG VON SPANIEN,

DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,

DIE REPUBLIK KROATIEN,

DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK ZYPERN,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK LETTLAND,

DIE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK LITAUEN,

SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK UNGARN,

DER PRÄSIDENT MALTAS,

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE,

DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.