(Übersetzung)Multilaterale Vereinbarung M264 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Kennzeichnung von Flaschenbündeln

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2013-08-08
Status Aufgehoben · 2014-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Ratifikationstext

Die vorliegende Vereinbarung wurde von Österreich am 31. Juli 2013 unterzeichnet.

Weiters haben nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:
Belgien 16. Mai 2013
Vereinigtes Königreich 4. Juni 2013
Deutschland 3. Juni 2013
Frankreich 14. Juni 2013
Slowenien 21. Juni 2013
Spanien 26. Juni 2013
Ungarn 10. Juli 2013
Schweden 2. Juli 2013
1.

Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 6.2.3.9.7 ADR müssen Flaschenbündel, die vor dem 1. Juli 2013 gemäß den bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung nicht nach den Vorschriften der Absätze 6.2.3.9.7.2 und 6.2.3.9.7.3 ADR gekennzeichnet sein.

2.

Diese Multilaterale Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2014 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

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