(Übersetzung)Multilaterale Vereinbarung M264 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Kennzeichnung von Flaschenbündeln
Ratifikationstext
Die vorliegende Vereinbarung wurde von Österreich am 31. Juli 2013 unterzeichnet.
Weiters haben nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:
| ADR-Vertragsparteien: | Datum der Unterzeichnung: |
|---|---|
| Belgien | 16. Mai 2013 |
| Vereinigtes Königreich | 4. Juni 2013 |
| Deutschland | 3. Juni 2013 |
| Frankreich | 14. Juni 2013 |
| Slowenien | 21. Juni 2013 |
| Spanien | 26. Juni 2013 |
| Ungarn | 10. Juli 2013 |
| Schweden | 2. Juli 2013 |
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 6.2.3.9.7 ADR müssen Flaschenbündel, die vor dem 1. Juli 2013 gemäß den bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung nicht nach den Vorschriften der Absätze 6.2.3.9.7.2 und 6.2.3.9.7.3 ADR gekennzeichnet sein.
Diese Multilaterale Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2014 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
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