Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Embleme, Name und Abkürzungen des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID)

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2013-11-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass (ICSID), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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