Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Emblem, Name und Abkürzung des Gemeinsamen Markts für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA)

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2013-11-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass (COMESA), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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